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Home » Große Erbschaften oft steuerfrei – Vorschläge für Reform
Politik

Große Erbschaften oft steuerfrei – Vorschläge für Reform

Von zeit-heute.deSeptember 16, 20253 Min Gelesen
Große Erbschaften oft steuerfrei – Vorschläge für Reform
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Große Erbschaften oft steuerfrei – Vorschläge für Reform

Steuerdebatte

Große Erbschaften oft steuerfrei – Vorschläge für Reform

Aktualisiert am 14.09.2025Lesedauer: 4 Min.

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Wer erbt oder Vermögen geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen – jedenfalls ab einer Freigrenze. (Symbolbild) (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Jedes Jahr werden Milliarden vererbt oder verschenkt. Manche halten die Steuereinnahmen dadurch für zu gering. Die Debatte darüber nimmt Fahrt auf. Losgetreten hat sie ausgerechnet ein Konservativer.

In der von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) ausgelösten Diskussion über die Vermögensverteilung in Deutschland geht es zunehmend darum, wie Groß-Erben zur Kasse gebeten werden können. Denn Erbschaften und Schenkungen großer Vermögen bleiben in Deutschland oft steuerfrei.

463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mindestens 258 Fällen, also mehr als der Hälfte, flossen dafür keine Steuern. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Frage des Linken-Haushälters Dietmar Bartsch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Damit große Vermögen künftig nicht mehr ganz oder weitgehend steuerfrei vererbt beziehungsweise verschenkt werden können, schlagen die Grünen eine Reform vor, die Rücksicht auf die Bedürfnisse von Unternehmen nimmt. „Unser Vorschlag an CDU und SPD ist, in einem ersten Schritt sehr schnell und kurzfristig die Ausnahmen abzuschaffen, die aktuell zu großen Ungerechtigkeiten bei der Erbschaftssteuer führen“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, der dpa.

Sie knüpft damit an eine Aussage von Spahn an, der in einer Talkshow gesagt hatte, die Vermögensverteilung in Deutschland sei ein Problem.

Steuerbefreiungen gibt es bislang zum Beispiel, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit will man vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können.

Diese sogenannten Verschonungsregelungen sollten aus Sicht von Dröge geändert werden. „Niemand versteht, warum es möglich ist, dass man bei einem Erbe von 26 Millionen Euro keinen Cent Erbschaftssteuer zahlen muss, während Menschen, die weniger erben, Steuern zahlen“, erklärte die Grünen-Politikerin. Sie will durch „weitreichende mehrjährige Stundungsregelungen“ dafür sorgen, dass die Steuerzahlung für Firmenerben machbar ist, ohne dass dadurch Arbeitsplätze gefährdet sind.

Um die Kluft zwischen Arm und Reich zu verkleinern, sollte man diese Reform zudem mit gezielten Maßnahmen zur Förderung des Vermögensaufbaus bei Menschen mit geringem Einkommen verbinden, sagte Dröge. Ihre Fraktion würde dazu gerne im Bundestag bald Gespräche führen – allerdings gebe es bislang „noch keine Aussage der CDU und von Jens Spahn, ob jetzt konkret gehandelt werden sollte“, fügte sie hinzu.

Spahns Bereitschaft, aus der ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland politische Konsequenzen zu ziehen, stieß bei den Wirtschaftsverbänden und in der Union bislang auf ein verhaltenes Echo, während der Koalitionspartner SPD positiv reagierte.

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