Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Prozesstag zum Nachlesen – so geht es weiter

Prozesstag zum Nachlesen – so geht es weiter

Juni 16, 2026
Zu viel Hefe verdirbt Geschmack – so gelingt er besser

Zu viel Hefe verdirbt Geschmack – so gelingt er besser

Juni 16, 2026
ADAC meldet Rekordmarke beim Preis-Unterschied

ADAC meldet Rekordmarke beim Preis-Unterschied

Juni 16, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » ZDF-Star Jan Böhmermann erleidet juristischen Rückschlag
Unterhaltung

ZDF-Star Jan Böhmermann erleidet juristischen Rückschlag

By zeit-heute.deJuni 16, 20263 Mins Read
ZDF-Star Jan Böhmermann erleidet juristischen Rückschlag
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Klage gegen das ZDF

Juristischer Rückschlag für Jan Böhmermann

Aktualisiert am 16.06.2026 – 17:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Jan Böhmermann: Er moderiert seit sechs Jahren das „ZDF Magazin Royale“ (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

2022 verlor Arne Schönbohm nach einer Sendung von Jan Böhmermann seinen Job als BSI-Chef. Es folgte ein Rechtsstreit, in dem nun das finale Urteil gefallen ist.

Im Rechtsstreit nach einer Satiresendung hat das Oberlandesgericht (OLG) München dem ZDF mehrere Aussagen über den Ex-Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersagt. Einen Anspruch auf eine Geldentschädigung habe Arne Schönbohm hingegen nicht. Das OLG bestätige nach Angaben einer Sprecherin im Berufungsverfahren insoweit das Urteil der Vorinstanz.

In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ des Satirikers Jan Böhmermann war Schönbohm 2022 zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen worden. Schönbohm wurde daraufhin von seinem Posten abberufen. Das OLG untersagte dem Sender nun die Verbreitung und Behauptung bestimmter konkreter Äußerungen, die im „ZDF Magazin Royale“ und später auf „zdf.de“ getätigt wurden.

Schönbohm forderte 100.000 Euro

„Nach Überzeugung des Senats sind die im Rahmen der Sendung getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“, wie das OLG mitteilte. Dies stelle eine unwahre Äußerung dar, die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze, weshalb die entsprechenden Äußerungen zu unterlassen seien. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe.

imago images 139332855Vergrößern des Bildes
Arne Schönbohm: Er bekommt kein Geld. (Quelle: Jürgen Heinrich via www.imago-images.de/imago)

Die Forderung nach einer Geldentschädigung von 100.000 Euro wies der Senat allerdings zurück. Schönbohm hatte diese Summe gefordert, weil er durch die Sendung in der Öffentlichkeit in erheblichem Umfang herabgewürdigt worden sei und noch dazu sein Amt verloren habe. Aufgrund der besonders schwerwiegenden Natur der Persönlichkeitsverletzung sei diese durch eine Geldentschädigung auszugleichen.

Unterlassungsansprüche hätten schneller kommen müssen

Doch dafür hätte Schönbohm die Unterlassungsansprüche frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung geltend machen müssen, erläuterte nun das OLG. So hätte er vielleicht seine Absetzung als BSI-Präsident verhindern können. Auch habe sein Anwalt in einem Interview ohne Not die im Raum stehenden Vorwürfe öffentlich aufrechterhalten.

Das ZDF betonte in einer aktuellen Stellungnahme erneut, ein Verständnis der monierten Formulierungen dahingehend, dass der Kläger bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, sei nicht intendiert gewesen und wäre unzutreffend. Bereits nach dem Urteil des Landgerichts München I sei die betreffende Passage aus der Sendung entfernt und hierauf transparent hingewiesen worden. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Tochter Nele zeigt sich völlig verändert

Tochter Nele zeigt sich völlig verändert

ZDF streicht Passage nach Elon-Musk-Attacke – und äußert sich

ZDF streicht Passage nach Elon-Musk-Attacke – und äußert sich

Programmänderung im MDR – darum läuft Freitag keine neue Folge

Programmänderung im MDR – darum läuft Freitag keine neue Folge

Amira Aly wird Opfer von Baustellen-Betrügern: Kripo ermittelt

Amira Aly wird Opfer von Baustellen-Betrügern: Kripo ermittelt

Sophia Thomalla zeigt Familienfoto mit Alexander Zverev

Sophia Thomalla zeigt Familienfoto mit Alexander Zverev

Emmanuel Macron verblüfft mit Aktion für Bundeskanzler Friedrich Merz

Emmanuel Macron verblüfft mit Aktion für Bundeskanzler Friedrich Merz

Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick

Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick

Sarah Kern ist jetzt auf OnlyFans

Sarah Kern ist jetzt auf OnlyFans

Abenteuerfilm bei Prime Video im Stream

Abenteuerfilm bei Prime Video im Stream

Redakteurfavoriten
Zu viel Hefe verdirbt Geschmack – so gelingt er besser

Zu viel Hefe verdirbt Geschmack – so gelingt er besser

Juni 16, 2026
ADAC meldet Rekordmarke beim Preis-Unterschied

ADAC meldet Rekordmarke beim Preis-Unterschied

Juni 16, 2026
Kult-Band Brings spielt Konzert in Hamburg

Kult-Band Brings spielt Konzert in Hamburg

Juni 16, 2026
Baumarktkette meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Baumarktkette meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Juni 16, 2026
Neueste
Konrad Laimer steht wohl vor Vertragsverlängerung

Konrad Laimer steht wohl vor Vertragsverlängerung

Juni 16, 2026
„Veggie-Hühnchen“ darf nicht mehr so heißen

„Veggie-Hühnchen“ darf nicht mehr so heißen

Juni 16, 2026
ZDF-Star Jan Böhmermann erleidet juristischen Rückschlag

ZDF-Star Jan Böhmermann erleidet juristischen Rückschlag

Juni 16, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.