
Regeln und Strafen auf einen Blick
Roller auf dem Gehweg parken: Ist das überhaupt erlaubt?
Aktualisiert am 27.11.2025 – 16:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Motorroller parken bequem auf dem Bürgersteig. Aber ist das legal? Wo das Abstellen erlaubt ist und wann Strafen drohen.
Für viele scheint es selbstverständlich zu sein, einen Roller oder ein Motorrad auf dem Gehweg zu parken. Doch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet es in den meisten Fällen. Versicherungspflichtige Zweiräder müssen auf der Straße abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
Die StVO schreibt eindeutig vor: Versicherungspflichtige Zweiräder müssen auf der Straße parken. Ausnahmen gibt es nur, wenn das blaue Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) zu sehen ist. Es zeigt einen Pkw, der halb auf dem Gehweg steht. An solchen Stellen dürfen Autos halb auf dem Bürgersteig parken, und Zweiräder sogar vollständig.
Einen E-Scooter darf man am Straßenrand oder auf dem Gehweg abstellen, solange er dabei niemanden behindert. Dabei gelten allerdings einige Einschränkungen:
In Einzelfällen können Städte das Parken in Fußgängerzonen erlauben. Dann weisen Schilder darauf hin.
Wer den Motorroller unerlaubt auf dem Gehweg parkt, riskiert ein hohes Bußgeld. In der Regel beträgt es 55 Euro. Wird dadurch jemand behindert oder wird länger als eine Stunde geparkt, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und es kann ein Punkt in Flensburg hinzukommen. Bei einer andauernden Behinderung kann das Bußgeld bis zu 80 Euro betragen.
Fahrer sollten sich aber nicht nur deshalb einen regulären Parkplatz wählen. Denn es erspart auch Ärger mit den Nachbarn oder schlimmstenfalls Vandalismusschäden. Und dann ist das Bußgeld noch das geringste Problem.











