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Getrennt ohne Scheidung: Bekomme ich trotzdem Witwenrente?
06.02.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Hinterbliebenenrente.
Auch im Rentenalter kann es noch dazu kommen, dass sich Menschen auseinanderleben. Das Ende einer Ehe ist dabei nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern kann auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Dessen ist sich auch eine t-online-Leserin bewusst, die seit drei Jahren getrennt von ihrem Mann lebt.
Die beiden sind weiterhin verheiratet, eine Scheidung gab es nach über 30 Ehejahren nicht. Die Leserin möchte nun wissen: „Wir sind beide Rentner, ich bekomme eine monatliche Unterhaltszahlung von meinem Mann. Bekomme ich trotz der Trennung Witwenrente, wenn er vor mir sterben sollte?“
Da die Leserin und ihr Mann bereits länger als ein Jahr verheiratet sind und beide älter als 47 Jahre sind, kann ein Anspruch auf eine große Witwenrente bestehen. „Diese beträgt 60 Prozent, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer von Ihnen beiden vor dem 2. Januar 1962 geboren ist“, erklärt Braubach. „Haben Sie ab 2002 geheiratet oder Sie sind beide ab dem 2. Januar 1962 geboren, beträgt die Witwenrente 55 Prozent Ihres Mannes.“










