
Frag t-online
Verliert man die Witwenrente, wenn man wieder heiratet?
08.01.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Anspruch auf Witwenrente.
Der deutsche Sozialstaat fängt Menschen in den verschiedensten Lebenslagen auf. Dazu gehört auch eine Witwen- oder Witwerrente. Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter, erhält die Witwe oder der Witwer in der Regel eine Hinterbliebenenrente. Doch der Anspruch kann auch wieder entfallen. Dessen ist sich auch eine t-online-Leserin bewusst, sie fragt: „Mein Mann ist Witwer. Wir haben diesen Sommer geheiratet. Stimmt es, dass er damit keinen Anspruch mehr auf Witwerrente hat?“
Sie können diese Einmalzahlung formlos bei der Rentenversicherung beantragen, indem Sie Ihre Heiratsurkunde vorlegen. Die Abfindung beträgt das 24-fache des Monatsdurchschnitts der Bruttorente aus den letzten zwölf Monaten vor der Heirat. Maßgeblich ist dabei immer der Rentenbetrag, der nach einer möglichen Einkommensanrechnung gezahlt wurde. Also der Betrag, der Ihnen tatsächlich als Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt wurde.
Komplett verloren muss die Hinterbliebenenrente des Ehemanns der Leserin übrigens nicht sein. „Sollte auch Ihre Ehe durch Tod oder Scheidung enden, besteht die Möglichkeit, dass die Witwerrente aus der letzten Ehe Ihres Mannes wieder auflebt“, erklärt Rentenexperte Manthey. „Allerdings werden Ansprüche gegengerechnet, die Ihr Mann aus der Ehe mit Ihnen erwirbt.“
Das bedeutet: War die vorherige Witwerrente geringer als die Witwerrente aus der Ehe mit der t-online-Leserin, wird diese frühere Witwerrente nicht mehr gezahlt.










