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Home » Wir dürfen keine Angst haben
Politik

Wir dürfen keine Angst haben

By zeit-heute.deMärz 6, 20263 Mins Read
Wir dürfen keine Angst haben
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Sie planen ein digitales Gewaltschutzgesetz, um sogenannte bildbasierte sexualisierte Gewalt besser ahnden zu können. Wie ist der aktuelle Stand, wann kommt das Gesetz?

Das Gesetz will ich noch im Frühjahr vorlegen. Niemand muss sich gefallen lassen, durch üble Verleumdungen oder Fake-Bilder im Internet herabgewürdigt zu werden. Betroffene müssen ihre Rechte einfach einklagen können – und schnell erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Inhalte gestoppt wird.

Eine Klarnamenpflicht im Netz lehnen Sie ab. Wie sollen strafbare Äußerungen im Netz dann geahndet werden?

Im Dezember haben wir einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen veröffentlicht, der nun bald ins Kabinett kommt. Die IP-Adressen aller Nutzer werden dann für drei Monate gespeichert – das sind oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Eine Klarnamenpflicht bringt uns nicht so viel weiter, sondern beeinträchtigt hingegen viele Betroffene, die die Anonymität brauchen, um sich zu sensiblen, oft persönlichen Themen auszutauschen.

Vergrößern des Bildes
Stefanie Hubig: Sie arbeitete als Staatsanwältin und Richterin. (Quelle: Florian Gaertner/Phototek)

Beim digitalen Gewaltschutz sind Sie auch auf die Kooperation der Plattformbetreiber angewiesen. Stellen Sie sich schon jetzt auf massive Gegenwehr von Elon Musk und Co. ein?

Das gehört vielleicht auch dazu, soll uns aber nicht abhalten, das Richtige zu tun. Es geht darum, digitale Räume sicher zu machen – und zwar so, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt und gleichzeitig niemand durch digitale Gewalt verdrängt wird. Die Geltung des Rechts darf nicht davon abhängen, ob sie einflussreichen Menschen und Konzernen gefällt oder nicht.

US-Präsident Trump schreit bei jeder Form von Regulierung sozialer Netzwerke: Einschränkung der Meinungsfreiheit! Es handelt sich zumeist um US-Unternehmen, die Trump schützen will. Er droht mit Zöllen und anderen Repressalien. Hat Europa mit der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in der aktuellen Weltlage überhaupt die Stärke, sich gegen die Amerikaner durchzusetzen?

Natürlich: Es gibt rechtliche Regeln. Und diese Regeln wendet die EU-Kommission an. Die sind im Übrigen dazu da, die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte im Netz zu schützen. Ich bin überzeugt: Wenn die Europäische Union Einigkeit und Stärke zeigt, sendet das ein starkes Signal, das in der Welt wahrgenommen wird. Wir müssen mit Augenmaß vorgehen, nicht mit dem Kopf durch die Wand. Aber wir dürfen auch keine Angst haben. Angst ist nie ein guter Ratgeber.

Stefanie HubigVergrößern des Bildes
Stefanie Hubig: deutliches „Nein“ zur Software von Palantir. (Quelle: Florian Gaertner/Phototek )

Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ob die US-amerikanische Datenanalyse-Software von Palantir bundesweit eingesetzt werden soll. Palantir wurde von dem Rechtslibertären Peter Thiel mitbegründet und steht scharf in der Kritik. Sie und ihre Partei haben sich dagegen ausgesprochen. Wie reagiert Bundesminister Dobrindt auf ihr klares Nein?

Alexander Dobrindt und ich haben einen sehr guten Austausch miteinander. Wir haben gemeinsam schon vieles auf den Weg gebracht. Wir sind uns völlig einig, dass die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft, bessere digitale Ermittlungsbefugnisse brauchen. Bei der Anwendung von automatisierter Datenanalyse geht es zum einen darum, Persönlichkeitsrechte ausreichend zu schützen, und zum anderen um die Frage, ob sich Bundesbehörden in diesem sensiblen Bereich technologisch abhängig machen sollten. Ich sehe daher nicht, dass Palantir für den Bund kommt. Wir brauchen digitale Souveränität und eigene Produkte. Das geht alles nicht von heute auf morgen, aber im IT-Bereich sind die Entwicklungen rasant.

Aber gibt es aktuell überhaupt europäische Alternativen zur Palantir-Software? Ist das nicht eine Nebelkerze? Keine Software ist aktuell so leistungsfähig.

Selbst unter Experten gibt es dazu unterschiedliche Positionen. Und gerade der Bundesinnenminister treibt die digitalen Kompetenzen der Sicherheitsbehörden mit großem Einsatz voran. Jetzt kommt es aber erst einmal darauf an, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, auf die sich eine automatisierte Datenanalyse stützen kann. Dass ein solches Gesetz selbstverständlich die Vorgaben einhalten muss, die das Grundgesetz vorsieht, ist dabei wohl selbstverständlich.

Frau Hubig, danke für das Gespräch.

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