
Vermietung
800 Euro Mieteinnahmen: Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Aktualisiert am 01.02.2026 – 08:58 UhrLesedauer: 3 Min.

Einkünfte aus Vermietung müssen Sie grundsätzlich versteuern. Es gibt aber Freibeträge. Wir zeigen, was bei 800 Euro im Monat gilt.
Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, muss auf diese Einkünfte Einkommensteuer zahlen. Wie viel genau, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Damit das Finanzamt diesen korrekt festsetzen kann, müssen Sie die Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es die Anlage V.
Wie viel Ihnen als Vermieter von der Miete bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Mieteinnahmen werden zunächst zu Ihren anderen Einkünften addiert – beispielsweise Ihrem Arbeitseinkommen. Nach Abzug von Freibeträgen und Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können, steht dann Ihr persönlicher Einkommensteuersatz auf alle Einnahmen fest.
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Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und der Höchstsatz bei 45 Prozent. Sind Ihre Mieteinkünfte zusammen mit Ihrem weiteren Einkommen allerdings so gering, dass Sie unter dem sogenannten Grundfreibetrag bleiben, müssen Sie gar keine Einkommensteuer zahlen.
Zusätzlich gibt es Kosten, die Sie als Vermieter geltend machen können. Diese mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Besonders wichtig sind dabei die Werbungskosten. Die können Sie häufig von Ihren Bruttomieteinnahmen abziehen.
Zu den typischen Werbungskosten für Vermieter zählt die Absetzung für Abnutzung (AfA), bei der Sie den steuerlichen Wertverlust des Gebäudes über einen Zeitraum von 50 Jahren abschreiben können, indem Sie jedes Jahr zwei Prozent des Anschaffungs- oder Herstellungspreises der Immobilie als Werbungskosten geltend machen.
Auch Kreditzinsen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie die Immobilie mit einem Darlehen finanziert haben. Wichtig hierbei: Sie dürfen nur die Zinsen ansetzen, nicht die monatlichen Tilgungsraten.
Bei der Versteuerung der Mieteinkünfte können Sie zudem die Herstellungskosten abziehen. Darunter versteht man Ausgaben, die Ihnen entstanden sind, weil Sie dem Haus oder der Wohnung etwas hinzugefügt haben – beispielsweise einen Balkon, ein ausgebautes Dach oder ein weiteres Badezimmer.









