Förderprogramm
Wie es mit „Demokratie leben!“ weitergehen soll
Aktualisiert am 01.07.2026 – 15:49 UhrLesedauer: 3 Min.
Familienministerin Karin Prien hatte Änderungen beim Programm „Demokratie leben!“ angekündigt. Neue Förderkriterien zeigen, wie das konkret aussehen könnte.
Seit langem gibt es kontroverse Diskussionen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, mit dem deutschlandweit Demokratie-Projekte und Initiativen gegen Extremismus gefördert werden. Ein von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanter Umbau ist nun auf dem Weg. Ihr Ministerium hat Kriterien für Organisationen veröffentlicht, die sich künftig um Fördermittel bewerben wollen.
Warum wird das Programm verändert?
„Demokratie leben!“ war wiederholt Gegenstand politischer Debatten. Konservative Kritiker bemängelten eine einseitige Förderung. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Überprüfung vereinbart. Prien selbst hatte deutlich gemacht, dass sie das Programm für linkslastig hält.
Die CDU-Politikerin fremdelt mit der Szene. Kürzlich sagte sie: „Die Überheblichkeit zu glauben, dass der Bestand dieses demokratischen Systems gerettet werden könnte über die wenigen, zum Teil extrem selbstreferenziellen Gruppen, die bei „Demokratie leben“ gefördert werden, das ist wirklich absurd.“ Sie sei „allergisch“ gegen „identitätspolitische Ansätze, die sich in diesem Programm durchaus wiederfinden“.

Was soll sich bei dem Programm nun ändern?
Das Ministerium spricht von „neuen wirkungsorientierten Zielen“ und „mehr Pluralität“. Es solle eine „größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft“ erreicht werden. Prien hatte gesagt, man wolle mit Projekten verstärkt die „stille Mitte“ erreichen und traditionellere Akteure wie die Sozialpartner, Sport, kulturelle Bildung, Vereine, Verbände und Brauchtum. Es solle die gesamte Bandbreite „aktueller demokratiefeindlicher Phänomene“ besser im Programm abgebildet werden.
Was heißt das konkret?
Es gibt einen neuen Förderschwerpunkt im digitalen Bereich. Gefördert werden sollen Projekte zur Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz oder Demokratiebildung und Extremismusprävention bei Computerspielen, um Radikalisierung im Netz entgegenzutreten.
Auch in der Wortwahl ändert sich etwas: Das Programm beschränkt sich künftig auf die zwei Handlungsfelder Demokratiebildung und Extremismusprävention. „Vielfaltgestaltung“, die in den bisherigen Förderbedingungen genannte dritte Kategorie, taucht nicht mehr auf. Dass „Queerfeindlichkeit“ und „antimuslimischer Rassismus“ nicht mehr explizit als Problemfelder adressiert würden, kritisieren einige Verbände.
Und was ändert sich für beteiligte Initiativen und Vereine?
Bundesweit tätige Organisationen, die eine Förderung von Projekten gegen Extremismus beantragen, können beim Verfassungsschutz „auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ überprüft werden. Das geht zwar heute schon. In den neuen Richtlinien wird aber nun auch explizit darauf hingewiesen.
Pro Organisation wird die Förderung auf ein Projekt beschränkt und es sollen in der Regel nur Projekte gefördert werden, „deren Wirkungsgebiet sich auf mindestens drei Bundesländer erstreckt“. „Auch mehrjährige Erfahrung wird erwartet. Dazu kommen Auflagen zu Qualitätssicherung und Erfolgskontrollen.
Demokratie- und Präventionsprojekte sollen künftig stärker bestehende Einrichtungen wie Schulen, Feuerwehr oder Behörden erreichen – sogenannte Regelstrukturen.












