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Home » Wichtige Frist endet ungewöhnlich früh – Nachzahlung
Wirtschaft

Wichtige Frist endet ungewöhnlich früh – Nachzahlung

By zeit-heute.deMai 22, 20263 Mins Read
Wichtige Frist endet ungewöhnlich früh – Nachzahlung
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Wichtige Frist

Kaum einer nutzt diese Option bei der Rente


Aktualisiert am 13.05.2026Lesedauer: 3 Min.

Rente aufbessern: Es gibt eine Möglichkeit, die viele Versicherte nicht zu kennen scheinen.Vergrößern des Bildes

Rente aufbessern: Es gibt einen Kniff, den viele Versicherte nicht zu kennen scheinen. (Quelle: mixetto/getty-images-bilder)

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Nur wenige nutzen diese Möglichkeit: Mit Nachzahlungen für Ausbildungszeiten können Sie Ihren Rentenanspruch und die Chance auf Frührente verbessern.

Viele Menschen beschäftigen sich erst spät mit ihrer Rente. Dabei gibt es schon lange vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter eine Frist, die Sie nicht verstreichen lassen sollten. Nur bis zu Ihrem 45. Geburtstag haben Sie die Möglichkeit, für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillig Rentenbeiträge nachzuzahlen. Diese erhöhen nicht nur Ihre spätere Rente, sondern können auch entscheidend dafür sein, ob Sie bestimmte Mindestversicherungszeiten erreichen.

Um welche Ausbildungszeiten geht es?

Viele Bürger haben Lücken im Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn dort für manche Monate oder Jahre weder Pflichtbeiträge noch anrechenbare Zeiten gespeichert sind. Das betrifft Sie, wenn Sie eine Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen absolviert haben, die von der Rentenversicherung nicht automatisch als Anrechnungszeit anerkannt werden.

Das gilt typischerweise für:

  • Schulzeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr
  • Schul- oder Studienzeiten nach Ablegung der Abschlussprüfung
  • Ausbildungszeiten oberhalb der gesetzlichen Höchstdauer von acht Jahren
  • Übergangszeiten ohne Job und ohne Meldung bei der Arbeitsagentur

Rentenbeiträge nachzahlen – so geht’s

Wer prüfen möchte, ob für diese Zeiten eine Nachzahlung möglich ist, sollte zunächst eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen. Diese dient dazu, Ihren Versicherungsverlauf zu vervollständigen. Auf die Möglichkeit einer Kontenklärung weist Sie die Rentenversicherung von sich aus hin, sobald Sie 42 Jahre alt sind. Sie können sich aber auch schon vorher selbst darum kümmern: Nutzen Sie dafür das Formular „V0100 – Antrag auf Kontenklärung“, das Sie direkt online bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen können.

Für die Nachzahlung selbst ist das Formular „V0080 – Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten“ erforderlich. Sie können dabei innerhalb eines Mindest- und Höchstbeitrags frei wählen, wie viel genau Sie nachzahlen möchten. Bis 30. Juni 2026 liegt der Mindestbetrag pro Monat bei 112,16 Euro, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro.

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So viel mehr Rente bringt die Nachzahlung

Dabei gilt: Wie viele Rentenpunkte Ihnen die Nachzahlung bringt, ist abhängig vom Durchschnittsentgelt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahr der Zahlung. 2026 liegt das Durchschnittsentgelt vorläufig bei 51.944 Euro. Wer exakt so viel Jahresbruttogehalt bezieht, würde genau einen Rentenpunkt erhalten. Das entspräche einer freiwilligen Nachzahlung von 805,13 Euro im Monat. Ein Rentenpunkt ist derzeit 40,79 Euro wert, ab 1. Juli 2026 steigt er auf 42,52 Euro. Um so viel würde also Ihre monatliche Rente steigen, wenn Sie für ein Jahr 805,13 Euro monatlich nachzahlen. Insgesamt kostet Sie ein Rentenpunkt aktuell also 9.661,58 Euro.

Gut zu wissen

Da das Durchschnittsentgelt in der Regel von Jahr zu Jahr steigt, wird der Kauf von Rentenpunkten stetig teurer. Es kann also sinnvoll sein, Beiträge für Ausbildungszeiten so früh wie möglich nachzuzahlen. Allerdings können Sie freiwillige Beiträge nur bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. 2026 liegt dieser bei 30.826 Euro für Singles und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare. Dieser Höchstbetrag umfasst auch Ihre „normalen“ Rentenbeiträge inklusive des Arbeitgeberanteils sowie eventuelle Beiträge zu einer Rürup-Rente. Wer Beiträge für Ausbildungszeiten auf einen Schlag nachzahlt, kann diese also oft nicht komplett von der Steuer absetzen. Es ist dann ratsam, die Beiträge über mehrere Jahre zu strecken.

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