Auch im Mai gibt einige es einige wichtige Punkte für Rentner zu beachten. Beitragskosten und die gesetzliche Vorbereitung für die Rentenerhöhung 2025 im Juli sind nur zwei Punkte.
Doch auch das Datum für die Auszahlung der Rente, die Möglichkeiten zur Rentenantragstellung für bestimmte Jahrgänge und die Vorbereitung auf die Rentenerhöhung im Juli 2025 sind im kommenden Monat von Bedeutung.
Aber zunächst erhalten im Mai 2025 rund drei Millionen Rentner weiterhin einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Dieser wird seit Juli 2024 gezahlt und erfolgt unabhängig vom regulären Rentenzahltag, meist zwischen dem 10. und 20. Mai.
Der Rentenzuschlag betrifft jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder eine entsprechende Hinterbliebenenrente bezogen haben und diese auch noch am 30.06.2024 erhalten haben. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenbeginn.
Ein Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 bedeutet einen Zuschlag von 7,5 Prozent für einige Rentnerinnen und Rentner, während ein Renteneintritt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 für einen Zuschlag von 4,5 Prozent berechtigt. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden.
Des Weiteren erhalten Rentnerinnen und Rentner, die mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben und dies der Rentenversicherung nachgewiesen haben, erhalten im Frühjahr 2025 eine Rückerstattung zu viel gezahlter Pflegeversicherungsbeiträge. Hintergrund ist die seit Juli 2023 geltende Staffelung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl, die bisher technisch noch nicht für alle umgesetzt werden konnte.
Die Deutsche Rentenversicherung startet die Rückerstattung automatisch, sobald die notwendigen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern vorliegen. Die Auszahlung erfolgt im April oder Mai 2025 und umfasst zu viel gezahlte Beiträge für die Jahre 2023 und 2024, inklusive Zinsen. Die betroffenen Rentner werden per Brief schriftlich informiert, sodass ein gesonderter Antrag in der Regel nicht nötig ist. Die Rückzahlung kann je nach Einzelfall mehrere Hundert Euro betragen, abhängig von der Zahl der Kinder und der Höhe der gezahlten Beiträge.
Grund für die Umstellung ist die Erhöhung der Sicherheit, der Schutz vor Manipulationen und mehr Bürgerfreundlichkeit sowie eine konsequente Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. In der Folge steigen aber auch die Gebühren für die neuen Personalausweise. Für Personen ab 24 Jahren entfallen Kosten von 52 Euro, während Personen unter 24 Jahren mit 37,80 Euro inklusive Direktversand rechnen müssen.
Im Mai kommt es zudem zu einem vorgezogenen Auszahlungstermin bei der Rente, da der reguläre Monatsletzte (31. Mai) auf einen Samstag fällt und die Zahlung auf den letzten Bankarbeitstag vorgezogen wird. Die Rentenauszahlung findet somit am 30. Mai statt. Wer eine nachschüssige Zahlung (Rentenantritt ab 2004) erhält, bekommt an diesem Tag die Rente für den Mai überwiesen. Jene Rentnerinnen und Rentner, die eine vorschüssige Zahlung (Rentenantritt vor 2004) bekommen, erhalten am letzten Arbeitstag des Monats bereits die Überweisung ihrer Rente im Juni.