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Wirtschaft

Wer jetzt mehr zahlt – was sich ändert

By zeit-heute.deApril 29, 20263 Mins Read
Wer jetzt mehr zahlt – was sich ändert
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Gesundheitsreform

Wer künftig mehr für seine Krankenversicherung zahlt


Aktualisiert am 29.04.2026 – 15:14 UhrLesedauer: 3 Min.

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Gesetz vom Bundeskabinett beschlossen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will den Anstieg der Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenkassen stoppen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

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Die Bundesregierung will die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren und Beitragssteigerungen vermeiden. Für viele Versicherte dürfte es jedoch bald teurer werden.

Das Bundeskabinett hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Mit der Reform will die Bundesregierung den Anstieg der Gesundheitsausgaben dämpfen und Beitragssteigerungen für die Versicherten verhindern. Insgesamt 16,3 Milliarden Euro will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit dem Gesetz einsparen.

Das ist mehr als die erwartete Lücke der Krankenkassen in Höhe von 15,3 Milliarden Euro, jedoch weniger als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen (19,6 Milliarden Euro). Neben Ärzten, Krankenhäusern und der Pharmaindustrie kommen jedoch auch auf Versicherte einige Änderungen zu.

Einschränkung der Familienversicherung

Bislang gilt: Ehepartner mit geringem oder ohne Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Dies soll sich ab 2028 ändern. Dann gilt die kostenfreie Familienversicherung nur noch in bestimmten Fällen, etwa bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienangehörigen. Alle anderen müssen zahlen: 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten. Ursprünglich war eine Zahlung von 3,5 Prozent geplant.

Wer 3.000 Euro brutto im Monat verdient, müsste entsprechend 75 Euro im Monat für die Familienversicherung seines Partners zahlen, bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro im Monat läge die zusätzliche Belastung bei 125 Euro.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche Krankenversicherung wird insbesondere für Gutverdiener teurer. Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenze außerhalb der Reihe im kommenden Jahr monatlich um 300 Euro anheben. Dadurch müssen Arbeitnehmer auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen – insgesamt 1,2 Milliarden Euro will die Bundesregierung so zusätzlich an Einnahmen kreieren.

Um einen Wechsel von Gutverdienern in die private Krankenversicherung zu erschweren, wird gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze im gleichen Maße erhöht. Bei den privaten Krankenversicherern ruft dieser Schritt Kritik hervor: Florian Reuther, Vorstand des PKV-Verbands, nannte die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze eine „Bürgerversicherung für Angestellte“.

Höhere Zuzahlungen

Wer künftig Medikamente in der Apotheke kauft oder stationär im Krankenhaus versorgt wird, muss künftig mehr Geld aus eigener Tasche zahlen. Statt wie bisher mindestens fünf und maximal zehn Euro sollen Patienten künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro zahlen. Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben indes unverändert.

Geringere Leistungen

Auch auf Leistungsseite plant die Bundesregierung Einschnitte, beispielsweise beim Zahnersatz. So werden die Festzuschüsse für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent gesenkt – das entspricht dem Niveau von 2021. Mit einer lückenlosen Dokumentation im Bonusheft lassen sich die Zuschüsse nun auf 60 beziehungsweise 65 Prozent steigern.

Streichung homöopathischer Leistungen und Cannabisblüten

Krankenkassen sollen künftig keine homöopathischen und anthroposophischen Leistungen mehr anbieten dürfen. Für die Wirksamkeit solcher Medikamente fehle es an wissenschaftlicher Evidenz, begründete die Bundesregierung den Ausschluss. Auch Cannabisblüten sollen künftig nicht mehr durch die Krankenkassen bezahlt werden.

Keine pauschale Kürzung beim Krankengeld

Anders als noch im ersten Gesetzesentwurf ist eine pauschale Kürzung des Krankengelds nicht mehr vorgesehen. Allerdings wird das Krankengeld auf die Höhe des Arbeitslosengelds begrenzt, wenn der Versicherte während des Bezugs aus seinem Beruf ausscheidet.

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