Schutz kritischer Infrastruktur
„Dobrindt kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen“
03.09.2026 – 15:54 UhrLesedauer: 4 Min.

Sabotage an Stromleitungen, Drohnenangriffe, Brandattacken: Deutschlands kritische Infrastruktur ist zur Zielscheibe geworden. Welche Befugnisse sollen private Betreiber beim Schutz ihrer Anlagen haben?
Ein Angriff auf das Stromnetz in Südbrandenburg, ein weiterer auf ein Umspannwerk in Nordrhein-Westfalen – es sind zwei Sabotageakte innerhalb weniger Stunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Vorfälle auf verfassungsfeindliche Sabotage zurückzuführen sind. Dann die Nachricht: Eine Brandattacke auf eine Baustelle in München, mutmaßlich war ein Rüstungsunternehmen das Ziel. Und immer wieder Anschlagsversuche mit Drohnen.
Deutschlands Infrastruktur ist verwundbar – und sie ist im Visier von Terroristen und feindlich gesinnten Staaten wie Russland oder China. Nun ist eine Debatte darüber entbrannt, wie sie am besten geschützt werden kann. Ein Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium erregt Aufsehen.
Kritische Infrastruktur umfasst alle Bereiche, deren Störung oder Ausfall erhebliche Versorgungsengpässe oder Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen kann. Dazu zählen etwa Stromnetze, Krankenhäuser, Wasserversorgungssysteme, Flughäfen, Internet- und Mobilfunknetze sowie Banken. Die Bundesregierung baut die Drohnenabwehr angesichts steigender Bedrohung deutlich aus. Doch sie betont auch immer wieder, dass es keinen lückenlosen Schutz geben kann.
Dürfen Privatunternehmen Drohnen selbst abwehren?
Deshalb prüft Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun neue Ideen und erwägt, private Betreiber an der Drohnenabwehr zu beteiligen. Wie die „Welt“ berichtet, will die Regierung private Betreiber kritischer Infrastruktur dazu befähigen, künftig eigenständig bei der Abwehr von Drohnen und anderen Bedrohungen mitzuwirken. So könnten Privatunternehmen eingreifen, wenn Drohnen über sensiblen Betriebsgeländen fliegen, und diese unschädlich machen, heißt es.

Dabei geht es vor allem um die Frage, unter welchen rechtlichen Bedingungen private Unternehmen eigenständig gegen Drohnen vorgehen könnten. Das Bundesinnenministerium erwägt dem „Welt“-Bericht zufolge eine sogenannte Beleihung: Der Bund würde die Aufsicht behalten, die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr jedoch an private Akteure delegieren. Bei Betreibern herrscht bereits Sorge über mögliche Kosten und Haftungsfragen.
Auch NRW-Innenminister Herbert Reul hatte eine Debatte darüber gefordert, was Betreibern kritischer Infrastruktur erlaubt sein soll, wenn sie ihre Anlagen schützen, und was nicht. „Was dürfen die? Dürfen die Videoanlagen betreiben? Dürfen die in Zukunft eine eigene Drohnenabwehr haben, zum Beispiel? Das sind Fragen, die wird man jetzt mal beantworten müssen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-„heute journal“.
Henrichmann (CDU): Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, unterstützt den Vorstoß des Bundesinnenministeriums und fordert einen „engen Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft“. Der CDU-Politiker sagte t-online: „Ein flächendeckender Schutz unserer kritischen Infrastruktur bis in den hintersten Winkel wird ohne die Beteiligung der privaten Player nicht möglich sein.“











