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Home » Welche Vorschläge gibt es für die Verfassungsschutzreform?
Politik

Welche Vorschläge gibt es für die Verfassungsschutzreform?

By zeit-heute.deMärz 17, 20263 Mins Read
Welche Vorschläge gibt es für die Verfassungsschutzreform?
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Nachrichtendienstrecht

Welche Vorschläge gibt es für die Verfassungsschutzreform?

Aktualisiert am 17.03.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Sinan Selen ist seit Oktober Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dessen Vizepräsident er zuvor mehr als sechs Jahre lang war. (Archivbild) (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Nicht nur BKA und Bundespolizei sollen mehr Befugnisse bekommen, sondern auch der Verfassungsschutz. Doch welche konkreten Änderungen sind geplant und wie wird die Kontrolle der Dienste gestärkt?

Seit Wochen wird über die geplanten neuen Befugnisse für den Auslandsnachrichtendienst BND diskutiert, obgleich dazu öffentlich bislang noch kein Entwurf vorliegt. Auch das für die Aufklärung von Spionage, Sabotage und verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Inland verantwortliche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten. Was da geplant ist, zeichnet sich jetzt allmählich ab.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Das liegt einerseits daran, dass Deutschland vor allem seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine im Februar 2022 noch stärker ins Zielspektrum von Spionen und Saboteuren gerückt ist. Es geht aber etwa auch darum, mehr über die Finanzierung rechtsextremistischer Aktivitäten, die Rekrutierung islamistischer Attentäter und Planungen gewaltbereiter linksextremistischer Klein-Gruppen herauszufinden.

Zudem verschwimmen in einigen Fällen die Grenzen zwischen Extremismus und Organisierter Kriminalität, beispielsweise wenn es um die Beschaffung von Waffen geht oder um von ausländischen Mächten gesteuerte Hackerangriffe. Das stellt für die Sicherheitsbehörden manchmal in der Praxis eine Herausforderung dar. Denn grundsätzlich gilt eine klare Trennung der Befugnisse von Nachrichtendienst – Aufklärung und Frühwarnsystem – und Polizei – Ermittlungen und Festnahmen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste, und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Diensten und anderen Behörden“. Konkret sollen Übermittlungsbefugnisse ausgeweitet und Löschfristen überprüft werden. Dabei geht es einerseits darum, ab welcher Schwelle das BfV Informationen an die Polizei geben soll und wie lange personenbezogene Daten aufbewahrt werden. Einträge über bestimmte Personen müssen nach Ablauf gesetzlicher Fristen überprüft und gelöscht werden, damit eine radikale Vergangenheit Menschen nicht auf ewig anhängt.

Um die geplante Ausweitung der Befugnisse auszubalancieren, haben die Koalitionäre – vor allem auf Drängen der SPD – vereinbart, für eine effektivere Kontrolle der Dienste zu sorgen, auch durch den Bundestag. Im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) geben die Behördenleiter des BfV, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) Auskunft zu relevanten Entwicklungen. Über alle heimlichen Eingriffe der Nachrichtendienste in die Privatsphäre von Bürgern – etwa durch das Mitlesen von E-Mails oder das Abhören von Telefonaten – entscheidet die G10-Kommission. Hauptauftrag des Gremiums ist es, zu prüfen, ob solche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und rechtmäßig sind.

Ja, das ist so vorgesehen. Einige Details müssen aber zwischen Union und SPD noch besprochen werden. Etwa wird überlegt, ob das BfV künftig gewisse Gefahren frühzeitiger unterbinden können soll. Der BfV-Präsident, Sinan Selen, spricht in diesem Zusammenhang gerne von „Disruption“. An dem Grundsatz, dass eingriffsintensive Maßnahmen nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden dürfen, wird aber festgehalten.

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