Wer in Deutschland Rente beziehen möchte, sollte sich mit den verschiedenen Rentenarten auskennen. Wir geben einen Überblick und zeigen, wie hoch die Leistungen ausfallen.
In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten, die Sie je nach Lebenssituation und Voraussetzungen in Anspruch nehmen können. Allein die gesetzliche Rentenversicherung bietet bereits viele unterschiedliche Leistungen. Hinzu kommen diverse Renten der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir zeigen die wichtigsten Rentenarten in der Übersicht und geben Beispiele zur Höhe der Leistungen.
Die Altersrente ist die klassische Form der Rente, die den Lebensunterhalt nach dem Berufsleben sichert. Sie können sie regulär ab Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, sofern Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Mindestversicherungszeit). Diese Form der Altersrente ist abschlagsfrei und nennt sich auch Regelaltersrente. Lesen Sie hier, ab welchem Alter diese Rentenart für Sie möglich ist.
Die durchschnittliche Höhe der Regelaltersrente für einen sogenannten Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst beträgt vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 bundeseinheitlich 1.769,40 Euro brutto pro Monat. Es handelt sich dabei um die Rente einer rein statistischen Person, die zu Vergleichszwecken erfunden wurde. Von der Bruttorente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie unter Umständen Steuern ab. Lesen Sie hier, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.
Wer früher in Rente gehen möchte, als es das gesetzliche Renteneintrittsalter vorsieht, hat zwei Möglichkeiten: die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die Altersrente für langjährig Versicherte steht Ihnen offen, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Allerdings müssen Sie auch ein bestimmtes Alter erreicht haben: Frühestens ab 63 Jahren können Sie diese Frührente in Anspruch nehmen – dann allerdings mit den höchstmöglichen Abschlägen. Lesen Sie hier, wie hoch diese für Ihren Jahrgang ausfallen.
Grundsätzlich gilt: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Gehen Sie also ein Jahr früher in den Ruhestand, reduziert sich Ihre monatliche Rente um 3,6 Prozent (12 x 0,3 Prozent). Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro würden Sie also nur noch 964 Euro im Monat erhalten. Bei einer angenommenen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren verlieren Sie also insgesamt 8.640 Euro allein durch die Abschläge. Hinzu kommen Einbußen, weil Sie ein Jahr weniger Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.
Alternativ kommt für Sie womöglich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Das ist eine Form der gesetzlichen Altersrente, die Sie ohne Abschläge bereits vor dem regulären Renteneintrittsalter beantragen können. Sie steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie auf mindestens 45 Beitragsjahre kommen. Früher war diese Rentenart als „Rente mit 63“ bekannt. Allerdings galt dieses Eintrittsalter nur für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Das nötige Lebensalter für diese vorgezogene Altersrente wird seitdem schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Dieses Eintrittsalter gilt ab dem Jahrgang 1964 (mehr dazu lesen Sie hier).
Die Höhe der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ergibt sich aus denselben Regeln wie für die reguläre Altersrente. Je länger und mehr Sie im Erwerbsleben in die Rentenkasse eingezahlt haben, desto höher fällt auch Ihre Rente aus. Bei einem exakt durchschnittlichen Verdienst über 45 Jahre wären es beispielsweise die oben erwähnten 1.769,40 Euro brutto pro Monat. Lesen Sie hier, wie sich die Rentenhöhe genau berechnet.
Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und erfüllen Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Beitragsjahren, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wer vor 1952 geboren ist, konnte diese Rente frühestens ab 60 Jahren beziehen, für spätere Jahrgänge wird die Altersgrenze schrittweise auf 62 Jahre angehoben. In beiden Fällen kommt es jedoch zu Abschlägen.