Gut zu wissen
Wann Sie Ihr Auto auch online abmelden können
Aktualisiert am 10.12.2024 – 14:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Verkaufen Sie Ihr Auto oder legen Sie es still, melden Sie es vorher ab. Wissen Sie, welche Unterlagen hierfür nötig sind? Wir verraten es!
Um ein Auto für den Straßenverkehr zuzulassen, ist die Zulassungsbehörde zuständig. Das gilt auch bei der Abmeldung. Wurde Ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 oder später zugelassen, führen Sie die Abmeldung direkt online durch. Früher zugelassene Fahrzeuge erfordern einen Besuch bei der Behörde. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen.
Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich. Um sie erfolgreich durchzuführen, legen Sie die benötigten Unterlagen vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Besitzer des Autos sind oder nicht. Mit allen Dokumenten ist die Fahrzeugabmeldung für jede Person möglich. Sie brauchen:
Für die Abmeldung entstehen Kosten. Sie liegen im Schnitt bei zehn Euro. Melden Sie Ihr Auto bei einer Zulassungsbehörde in einem anderen Landkreis ab, sind höhere Gebühren möglich.
Erfolgte die Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015, melden Sie Ihr Fahrzeug auf Wunsch online ab. Das ist möglich, weil alle Stempelplaketten seither einen Sicherheitscode besitzen. Er macht eine digitale Entwertung möglich. Um Ihr Fahrzeug online abzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:
Sind alle Unterlagen vollständig, registrieren Sie sich zunächst für das Onlineportal Ihrer Zulassungsbehörde. Ihr Personalausweis muss für die E-Ausweis-Funktion geeignet sein. Sie erkennen dies an seiner Form (Scheckkartenformat).
Und so geht’s dann weiter:
Tipp: Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Ihres Autos verloren, ist eine Abmeldung trotzdem möglich. In diesem Fall unterschreiben Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung. Ihnen werden nun neue Fahrzeugpapiere gegen Gebühr ausgestellt, die zur Abmeldung nötig sind. Sollten die alten Papiere später wieder auftauchen, lassen Sie diese bei der Zulassungsstelle entwerten.