Innenministerkonferenz
Sorge um Datenzugriff: Was passiert bei einer AfD-Regierung?
Aktualisiert am 03.12.2025 – 05:00 UhrLesedauer: 4 Min.
Was würde passieren, wenn die AfD in einem Bundesland in die Regierung käme – und von ihr eingesetzte Beamte plötzlich Zugriff auf sensible Polizeidaten hätten? Politiker und Behörden sehen Risiken.
Drohnenabwehr, Abschiebungen und Gewalt bei Fußballspielen stehen auf der Tagesordnung der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern (IMK). Doch ein Thema fehlt, das einige Teilnehmer des dreitägigen Treffens, das an diesem Mittwoch in Bremen beginnt, noch mehr bewegt: Was würde eine etwaige Regierungsbeteiligung der AfD nach den im kommenden Jahr anstehenden Landtagswahlen für die Sicherheitsbehörden und ihre Zusammenarbeit auf Bundesebene bedeuten?
Wer Innenpolitiker anderer Parteien danach fragt, blickt meist in besorgte Gesichter. Sie fragen sich, was passieren würde, wenn von AfD-Politikern eingesetzte leitende Beamte auf bestimmte Datenbanken des Verfassungsschutzes und der Staatsschutz-Abteilungen der Polizei Zugriff erhielten – und was das mit Blick auf die Russland-Verbindungen einiger Parteimitglieder bedeuten könnte. Öffentlich äußern wollen sich nur wenige dieser Innenpolitiker.
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagt: „Ich habe ein massives Störgefühl, wie wenig Bund und Länder sich bislang auf den Fall vorbereiten, dass ein Bundesland von der AfD regiert wird.“ Die Innenministerkonferenz solle sich bald damit befassen, welche sensiblen Informationen mit einem von der AfD geführten Bundesland überhaupt noch geteilt werden könnten.
Es gehe nun darum, eine Task Force einzusetzen, „die Szenarien durchspielt und Antworten für den Ernstfall vorbereitet“. Darüber dürfe nicht erst gesprochen werden, wenn die AfD bereits Zugriff auf Polizei, Verfassungsschutz und sensible Daten habe, sagt Bünger.
Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fragt bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts (BKA) im November auf dem Podium: „Was passiert, wenn ein AfD-Mensch Innenminister wird, meinetwegen in einer Koalition AfD-BSW in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg-Vorpommern?“ Das sei schließlich „keine ganz unwahrscheinliche Variante“. Und er fragt: „Was macht dann die Polizei?“
Zwar sei nicht jeder Landespolizeipräsident ein politischer Beamter, der ohne weiteres entlassen werden könne, sagt der Ex-Minister. Gegen eine Entlassung könne auch geklagt werden. Doch insgesamt gelte bei dem Thema: „Unser Föderalismus ist nicht krisenfest.“
Denn die Verabredungen, die von den Innenministerinnen und -ministern von Bund und Ländern getroffen würden, hätten keine rechtliche Wirkung – „und wenn jetzt da ein AfD-Innenminister kommt, ist das Ei kaputt“. Deshalb sei es wichtig, sich frühzeitig Gedanken zu machen, einen Plan B in der Hinterhand zu haben – für den Fall der Fälle.












