Ob Feuer-, Erd- oder Seebestattungen: Beerdigungen kosten oft viel Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Summen realistisch sind.
Wer einen geliebten Menschen verliert, hat nicht nur mit der Trauer zu kämpfen. Oft trägt er noch eine weitere Last: alles Wichtige zu regeln. Dazu zählt auch die Beerdigung des Verstorbenen.
Ein nicht unwichtiger Faktor ist dabei die Frage der Kosten. Je nach Art der Beerdigung fallen diese unterschiedlich hoch aus – und nicht immer konnte der Verstorbene selbst ausreichend vorsorgen.
Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie für welche Leistungen rechnen müssen, wer diese überhaupt tragen muss und was passiert, wenn gar kein Geld für die Bestattung vorhanden ist.
Eine Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas im Schnitt 4.000 bis 5.000 Euro – ohne die Grabgestaltung. Mit Grabmal und Grabanlage sind es im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro. Die Spanne ist aber enorm: Sie reicht von der anonymen Einfachbestattung für knapp 1.000 Euro bis zu Beträgen in Höhe von mehreren 10.000 Euro.
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Eine Feuerbestattung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung. Zwar kostet es zwischen 200 und 600 Euro zusätzlich, den Verstorbenen einzuäschern, doch eine Urnenbestattung erfordert auch weniger Platz, Gebühren und Pflege für die Grabstelle. Die Preise für die Bettung unterscheiden sich zudem aufgrund unterschiedlicher Friedhofsgebühren bundesweit stark.
Gut zu wissen: Die Sargpflicht ist in Deutschland mittlerweile in allen Bundesländern aufgehoben. Seit dem 1. April 2021 sind auch in Bayern, dem letzten Bundesland, in dem die Pflicht noch galt, Bestattungen in einem Leichentuch zugelassen, wenn Ihre Religion oder Weltanschauung das vorsieht.
Auch wenn es Kraft kostet: Vergleichen Sie vor einem Kauf verschiedene Anbieter. So finden Sie nicht nur das finanziell beste Angebot, sondern auch das, was am besten zu Ihren und den Vorstellungen des Verstorbenen passt.
In jedem Fall sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei unterschiedlichen Bestattungsunternehmen einholen. Dieser sollte klare Absprachen und die entsprechenden Brutto-Endpreise enthalten. Nur so können Sie die Preise der Leistungen vergleichen und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Gut zu wissen: Vor einer Feuerbestattung findet eine zweite Leichenschau statt. Ein Rechtsmediziner oder ein Amtsarzt überprüft noch einmal die Identität des Toten. Bei einer Erdbestattung ist das nicht erforderlich.
Gebühren für Urkunden | von | bis |
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Leichenschau/Totenschein | 100 Euro | 250 Euro |
Sterbeurkunde (Erstausführung) | 10 Euro | 20 Euro |
Jede weitere Ausführung | 5 Euro | 12 Euro |
Krematorium | von | bis |
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Einäscherung samt Aschekapsel | 200 Euro | 600 Euro |
Zweite Leichenschau vor Einäscherung | 25 Euro | 150 Euro |
Urnenversand | 25 Euro | 75 Euro |
Bestatterleistungen | von | bis |
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Sarg Feuerbestattung (inkl. Auskleidung) | 500 Euro | 4.000 Euro |
Sarg Erdbestattung (inkl. Auskleidung) | 600 Euro | 6.000 Euro |
Schmuckurne | 60 Euro | 1.200 Euro |
Kühlzelle/Kühlung (drei Tage) | 75 Euro | 180 Euro |
Kissen, Decken (Sarg) | 40 Euro | 300 Euro |
Totenbekleidung | 40 Euro | 160 Euro |
Ankleiden, Einbetten | 60 Euro | 180 Euro |
Hygienische Versorgung | 60 Euro | 300 Euro |
Überführung, pauschal im Nahbereich (inkl. Personal) | 130 Euro | 300 Euro |
Überführung, regional/überregional je Kilometer (inkl. Personal) | 2 Euro | 3,50 Euro |
Aufbahrung, Dekoration externe Trauerhalle (inkl. Trauerfeier) | 100 Euro | 600 Euro |
Nutzung eigener Trauerhalle (inkl. Trauerfeier) | 100 Euro | 400 Euro |
Grabkreuz | 60 Euro | 180 Euro |
Formalitäten und Verwaltung | 80 Euro | 350 Euro |
30 Trauerbriefe ohne Porto | 60 Euro | 180 Euro |
Friedhofsgebühren | von | bis |
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Beisetzungsgebühr | 100 Euro | 1.800 Euro |
Erdgrab anonym | 500 Euro | 2.600 Euro |
Erdreihengrab | 500 Euro | 1.800 Euro |
Erdwahlgrab | 800 Euro | 3.000 Euro |
Urnengrab anonym | 200 Euro | 1.800 Euro |
Urnenreihengrab | 180 Euro | 1.700 Euro |
Urnenwahlgrab | 300 Euro | 2.800 Euro |
Trauerhallennutzung | 40 Euro | 600 Euro |
Träger (Urne einer, Sarg vier) | 20 Euro | 400 Euro |
Grabmalgenehmigung | 20 Euro | 250 Euro |
Steinmetzleistung | von | bis |
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Neuer Grabstein | 550 Euro | 5.500 Euro |
Neue Einfassung | 500 Euro | 1.600 Euro |
Inschrift (30 Buchstaben) | 250 Euro | 1.600 Euro |
Grabmal versetzen (inkl. Transport) | 50 Euro | 1.800 Euro |
Gärtner-/Floristenleistungen | von | bis |
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Kranz | 80 Euro | 450 Euro |
Blumenbukett für Sarg/Schmuckurne | 70 Euro | 350 Euro |
Provisorische Grabanlage | 80 Euro | 550 Euro |
Erste dauerhafte Grabanlage | 200 Euro | 1.000 Euro |
Dauergrabpflege | 2.450 Euro | 11.000 Euro |
Weitere Leistungen Dritter | von | bis |
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Zeitungsanzeige | 100 Euro | 1.200 Euro |
Musikalische Gestaltung | 30 Euro | 600 Euro |
Trauerkaffee/-mahl | 250 Euro | 1.800 Euro |
Trauerredner (weltlich) | 200 Euro | 550 Euro |
Die genannten Angaben und Preise entstammen der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas (Stand: 20. Dezember 2024).
Ein neuer Grabstein kostet zwischen 550 und 5.500 Euro. Eine neue Einfassung zwischen 500 und 1.600 Euro und eine Inschrift mit 30 Buchstaben 250 bis 1.600 Euro.
Wer ein Grabmal versetzen will, zahlt inklusive des Transports zwischen 50 und 1.800 Euro. Deutlich günstiger als ein Grabstein ist ein Grabkreuz: Es kostet zwischen 60 und 180 Euro.
- Trotz Anspruch: Wie Sie Ihren Pflichtteil beim Erbe verlieren können
Die Kosten einer Bestattung tragen in der Regel die Erben – als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Üblicherweise müssen sie für Bestatter und Grab, Feier, Grabstein, Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen und Danksagungen aufkommen, nicht jedoch für Reisekosten der Angehörigen.
Können alle Erben die Kosten nicht tragen, gibt es kein Erbe oder schlagen alle Erben den Nachlass aus, zahlt der Unterhaltspflichtige. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind die Angehörigen an der Reihe.
Hat keiner von ihnen die finanziellen Mittel, springen Sozialamt oder Kommune ein (mehr dazu im folgenden Abschnitt). Schlägt nur ein Erbberechtigter das Erbe aus, tragen die übrigen Erben die Bestattungskosten.
Gut zu wissen: Sie können auch dazu verpflichtet sein, Beerdigungskosten zu übernehmen, wenn das vorher vertraglich vereinbart wurde. Im Fall einer Tötung kann zudem Schadenersatzanspruch bestehen.
Menschen ohne eigene finanzielle Mittel müssen auch bestattet werden. In diesen Fällen kommt die Kommune für die Kosten der Bestattung auf. Sie wählt in der Regel die Art und den Ort aus – meistens eine Feuerbestattung und ein anonymes Gemeinschaftsgrabfeld.
Das ist der Fall, wenn der Verstorbene selbst für seine Bestattung keine Vorsorge geleistet, keine finanziellen Mittel hinterlassen hat und auch die Erben und Unterhaltsverpflichteten nicht für die Bestattung aufkommen können. Die Kostenübernahme müssen die Hinterbliebenen beantragen.
Gut zu wissen: Besteht Anspruch auf Sozialhilfe, kann das Sozialamt die Kosten einer Beerdigung übernehmen. Das ist der Fall, wenn weder für eine Bestattung vorgesorgt wurde, noch der Nachlass ausreicht, die Kosten zu decken. Grundlage ist § 74 SGB XII.
In Deutschland gibt es verschiedene Bestattungsarten. Die meistverbreitete war lange Zeit die Erdbestattung, bei der die Verstorbenen in einem Sarg begraben werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen:
- Erdfamiliengrabstätten: Größe und Lage können Sie wählen und das Nutzungsrecht verlängern
- Erdwahlgrabstätten: Bis zu vier der nebeneinander liegenden Grabstellen und die Lage können Sie wählen, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich, das Nutzungsrecht können Sie verlängern
- Erdreihengrabstätten: Lage und Größe sind nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist möglich
- Erdgemeinschaftsgrabstätten: Die Lage ist nicht wählbar, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden, es gibt keine individuelle Kennzeichnung, die Friedhofsverwaltung pflegt die Gemeinschaftsfelder, Blumen und Kränze dürfen Sie nur an bestimmten Stellen ablegen
Alternativ zur Erdbestattung gibt es die Feuerbestattung, bei der die Verstorbenen eingeäschert werden. In den Krematorien herrscht Sargpflicht, die Asche wird aber meist in einer Urne beigesetzt.
Analog zur Erdbestattung können Sie auf dem Friedhof zwischen Urnenfamiliengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten und Urnengemeinschaftsgrabstätten wählen.