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Getrennt, aber nicht geschieden: Was gilt bei der Steuer?
06.01.2026 – 07:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuererklärung für getrennt lebende Ehepaare.
Viele Ehepaare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab – und nutzen damit das Ehegattensplitting. Die Einkommen beider Partner werden dabei zusammengerechnet, halbiert und auf diese Hälfte wird die Steuer berechnet – anschließend verdoppelt das Finanzamt den Betrag. So profitieren vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen, weil ein Teil des höheren Verdienstes in niedrigere Steuersätze fällt.
Doch was gilt für Noch-Eheleute, die sich getrennt haben und bereits in zwei Wohnungen leben? Ein t-online-Leser wollte wissen: „Seit August 2024 sind meine Frau und ich getrennt gemeldet, aber wir sind noch verheiratet. Können wir für 2024 und auch für 2025 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?“ Wie es sich in einem solchen Fall verhält, weiß Udo Reuß, Steuerexperte bei Wiso Steuer.
Für das Jahr 2024 ist dem Experten zufolge noch eine gemeinsame Steuererklärung möglich. „Das geht, weil das Paar nicht das gesamte Jahr über getrennt gelebt hat.“ Anders dagegen 2025: Dann lebt das Ehepaar bereits dauerhaft getrennt. „Das bedeutet, dass keine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr besteht und auch keine erkennbare Absicht, diese wiederherzustellen“, so Reuß.
In dem Fall ist laut dem Experten eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen und die Einzelveranlagung für jeden Partner verpflichtend. Das heißt auch: „Der Splittingtarif darf nicht mehr angewendet werden.“ Jeder Partner zahlt also Steuern auf sein eigenes Einkommen, so wie Nichtverheiratete.











