
So riskant ist es wirklich
Kann Weihnachtsgebäck meinen Führerschein kosten?
12.12.2025 – 12:57 UhrLesedauer: 1 Min.
In der Weihnachtszeit duftet es nach Stollen, Glühwein und Pralinen. Viele Leckereien enthalten Alkohol, aber können sie wirklich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Wann Vorsicht geboten ist.
In vielen Plätzchen, Stollen oder Lebkuchen ist ein wenig Alkohol enthalten. Die Frage liegt also nahe, ob man davon betrunken werden und anschließend Auto fahren kann. In der Praxis ist das sehr unwahrscheinlich.
Der Hauptgrund liegt im geringen Alkoholgehalt. Während des Backens verdampft ein Großteil des Alkohols. Nur ein kleiner Rest bleibt übrig. Um eine relevante Blutalkoholkonzentration zu erreichen, müsste man enorme Mengen davon essen – viel mehr, als der Magen verträgt. Bereits vorher treten Unwohlsein oder Übelkeit auf.
Vorsicht ist geboten, wenn zusätzlich alkoholische Getränke konsumiert werden. Glühwein, Punsch und Bier erhöhen das Risiko erheblich. Auch in Schnapspralinen steckt mehr Alkohol als etwa im Stollen.
Um allein durch Schnapspralinen fahruntüchtig zu werden, wären jedoch hohe Mengen nötig. Ihr Alkoholgehalt liegt in der Regel zwischen 3,5 und 5 Prozent. Der Konsum einer ganzen Packung mit 15 Stück erreicht bei einem 60 Kilogramm schweren Menschen lediglich einen Wert von rund 0,28 Promille. Bevor ein relevanter Promillewert erreicht wird, setzt in der Regel Übelkeit ein. Gerichte werten die Ausrede mit den Pralinen daher oft als Schutzbehauptung.
Gefährlich ist also nicht das Essen, sondern es sind die Getränke nebenbei. Weihnachtsgebäck allein macht dagegen kaum fahruntüchtig. Die sicherste Regel im Straßenverkehr bleibt trotzdem: Sobald Alkohol im Spiel ist – egal in welcher Form –, sollte man das Auto stehen lassen.











