Erhalten Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente, können Sie die Grundsicherung nur dann bekommen, wenn die Rente dauerhaft allein wegen voller Erwerbsminderung und nicht nur wegen der Lage am Arbeitsmarkt oder nur zeitlich befristet gezahlt wird. Alternativen können dann Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende sein.
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