Deutschland hat nach Experteneinschätzungen im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Krankenhäuser – und es gibt seit Jahren schwelende Probleme: Finanznöte, Personalengpässe, und etwa ein Drittel der 470.000 Betten waren nach Ministeriumsangaben zuletzt nicht belegt. Die Reform soll bewirken, dass es eine gesteuerte statt einer unkontrollierten Neuordnung des Kliniknetzes gibt. Finanziellen Druck gibt es auch: Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für die Kliniken dürften in diesem Jahr weiter auf 120 Milliarden Euro steigen.
Bei einem Unterstützungsfonds für die Neuaufstellung der Kliniken kommt der Bund den Ländern entgegen und gibt 29 Milliarden statt 25 Milliarden Euro bis 2035. Das Gesetz regelt auch, wie es mit dem umstrittenen „Bundes-Klinik-Atlas“ weitergeht. Das 2024 direkt vom Ministerium gestartete Vergleichsportal zu bestimmten Leistungen der Krankenhäuser soll jetzt in die Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Kassen übergehen.
Bestandteil der Gesetzespläne sind auch einige andere Bereiche. Für Termine, die über die bundesweite Service-Hotline 116 117 vermittelt werden, soll künftig bei Radiologen eine maximale Wartezeit von drei Wochen gelten – allgemein sind es vier Wochen. Denn Röntgenaufnahmen seien „in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen und daher möglichst zeitnah durchzuführen“, heißt es zur Begründung.
Abschließend kommt das Gesetz noch in den Bundesrat. Probleme geben soll es dort nicht mehr, denn bei den letzten Klärungen band die Koalition die Länderseite bereits mit ein. Geht die Reform der Reform durch, ergeben sich auch Verschiebungen bei schrittweisen Umstellungen, die bei der Vergütung nun bis 2030 abgeschlossen sein sollen. Auf die konkrete Umsetzung kommt es dann aber auch noch an. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, mahnte schon, die Länder dürften nicht nur „Erfüllungsgehilfe der Lokalpolitik“ sein, die ein natürliches Interesse am Erhalt auch überholter Strukturen habe.











