Todesfahrt von Mannheim
Was bedeutet es, wenn jemand „polizeibekannt“ ist?
04.03.2025 – 13:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann fuhr in Mannheim in eine Menschenmenge, zwei Personen starben. Der verdächtige Fahrer war bereits „polizeibekannt“. Aber was heißt das?
Am Montag ist ein Mann mit einem Auto in der zentralen Mannheimer Einkaufsstraße Planken in mehrere Menschen gefahren. Dabei kamen nach Angaben von Ermittlern zwei Personen ums Leben, elf wurden teils schwer verletzt.
„Polizeibekannt“ bedeutet, dass eine Person der Polizei bereits aus früheren Kontakten bekannt ist, etwa durch:
Der Begriff wird oft genutzt, um Hinweise auf frühere Auffälligkeiten zu geben, ohne Details zu nennen. Es handelt sich nicht um einen rechtlichen Status, sondern eher eine verwaltungsinterne Information. Für die Polizei kann diese Information etwa bei der Gefährdungsbewertung oder bei Einsätzen relevant sein.
Entscheidend ist: Wer polizeibekannt ist, ist nicht automatisch vorbestraft. Der Begriff beschreibt lediglich, dass es bereits Kontakt zur Polizei gegeben hat. Ob es dabei um eine Ordnungswidrigkeit, ein harmloses Missverständnis oder um ernsthaftere Gründe ging, bleibt dabei zunächst meist offen.