
Die Entwicklung des Rentenniveaus können Sie anhand dieser Grafik ablesen:
Nein. Das Rentenniveau ist vielmehr als statistische Größe zu betrachten – um zu verstehen, wie sich die Gesamtheit der Renten in Deutschland grundsätzlich entwickelt.
Auf die Höhe Ihrer persönlichen Rente können Sie vom Rentenniveau aus nicht schließen. Das heißt: Auch wenn das Rentenniveau sinken mag, kann es sein, dass Ihre eigene Rente dennoch steigt.
Diese hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab. Am wichtigsten ist die Höhe Ihrer bisherigen Beiträge, die von Ihrem Einkommen abhängen. Aber auch Erziehungszeiten spielen eine Rolle – oder ob Sie arbeitslos gewesen sind. Auch ist für die Höhe Ihrer Rente wichtig, wann Sie genau in Rente gehen. Lesen Sie hier, wie hoch Ihre Rentenbeiträge ausfallen.
Um zu verstehen, warum das Rentenniveau sinkt, ist es wichtig, zu wissen, was die Grundlage der gesetzlichen Rente in Deutschland ist, das sogenannte Umlageverfahren. Gemeint ist damit: Die heutigen Beitragszahler zahlen den jetzigen Rentnern die Rente. Wenn die jetzigen Beitragszahler selbst in Rente gehen, zahlen die künftigen Beitragszahler ihre Rente. Deshalb spricht man auch von einem „Generationenvertrag“.
Die Rente steigt in der Regel aber nicht so stark wie die Löhne. Grund dafür ist, dass die Gesellschaft insgesamt älter wird. Die Folge davon: Es gibt immer weniger Beitragszahler – und dafür immer mehr Rentner. Kamen 2016 auf 100 Beitragszahler noch 48 Rentner, dürften es im Jahr 2045 nach einer Modellrechnung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 70 sein.
Damit die Beitragszahler nicht übermäßig belastet werden, sie also nicht immer mehr ihres Bruttolohns für die Älteren abgeben müssen, senkt die Politik das Rentenniveau ab. Das heißt, die Beiträge zur Rentenversicherung steigen nicht parallel zu den Löhnen. Die logische Konsequenz für die Rentner: Langfristig haben Sie im Vergleich zum Durchschnittsverdiener weniger in der Tasche.
Erst einmal nicht. Seit das Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen ist, darf das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fallen. Zuvor galt diese Vorgabe nur bis 2025.










