Blitzer-Apps sind verboten, Verkehrsfunk nicht – obwohl beide vor Radarfallen warnen. Worin der Unterschied liegt, lesen Sie hier.
Einmal kurz nicht aufgepasst, der Tacho schnellt über die erlaubte Grenze – und schon blitzt es. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder beim Ausflug ins Grüne: Fast jeder Autofahrer hat das schon erlebt. Kein Wunder also, dass viele auf technische Helfer setzen, um Radarkontrollen frühzeitig zu erkennen. Beliebt sind dabei sogenannte Blitzer-Apps oder Navigationsgeräte mit entsprechenden Funktionen. Doch Vorsicht: Wer diese während der Fahrt nutzt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Gleichzeitig melden Radiosender im Verkehrsfunk regelmäßig, wo aktuell kontrolliert wird. Auch das ist eine Form der Blitzerwarnung – allerdings eine legale. Warum also sind Blitzer-Apps verboten, Radiohinweise aber erlaubt? Und was sagt das Gesetz dazu?
Die Rechtslage ist klar geregelt: Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer keine technischen Geräte benutzen oder betriebsbereit mitführen, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das betrifft etwa Radarwarner, Laserstörgeräte – und eben auch Blitzer-Apps auf Smartphones oder Navis.
Früher war es umstritten, ob Beifahrer diese Apps nutzen dürfen. Inzwischen ist durch Gerichtsurteile klargestellt: Auch Beifahrer dürfen während der Fahrt keine Blitzer-Apps bedienen oder offen laufen lassen – weil sie dadurch den Fahrer unmittelbar unterstützen.
Wer dagegen verstößt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Polizei darf das Smartphone zwar nicht einkassieren, aber die App löschen lassen.
Blitzer-Apps und Verkehrsfunk verfolgen zwar dasselbe Ziel – doch technisch gibt es einen entscheidenden Unterschied in der Interpretation der Rechtslage. Blitzer-Apps warnen punktgenau vor stationären oder mobilen Radarkontrollen – und zwar in Kombination mit dem aktuellen Standort des Nutzers. Genau das ist laut Gesetz problematisch.
Im Gegensatz dazu nennt das Radio zumindest in der Theorie nur ungefähre Orte, etwa: „auf der B4 zwischen Gifhorn und Braunschweig“. Außerdem erfolgt die Warnung unabhängig davon, wo sich der Hörer gerade befindet. Es gibt also keine Verbindung zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Blitzerinformation – das macht den Unterschied.
Der ADAC Nordbaden unterstützt die Unterscheidung: „So wird generell Transparenz geschaffen und der Eindruck heimlichen Abkassierens vermieden“, sagt eine Pressesprecherin den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN). Auch das Innenministerium Baden-Württemberg äußert sich bei den „BNN“ positiv: Die Warnungen sensibilisierten Autofahrer und wirkten präventiv. Schließlich sei das Ziel nicht das Bußgeld, sondern die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln.