
Wussten Sie es?
Personalausweis und Reisepass sind kein Eigentum
09.02.2026 – 14:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Preis für Personalausweise steigt auf bis zu 46 Euro. Trotzdem wird weder der Ausweis noch der Reisepass Eigentum der Bürger.
Ein neuer Personalausweis kostet jetzt deutlich mehr. Statt 37 Euro zahlen jetzt Personen über 24 Jahre 46 Euro für das Dokument. Wer jünger ist, muss 27,60 Euro statt 22,80 Euro hinlegen. Das ist eine Preissteigerung von bis zu 21 Prozent und für viele ein ordentlicher Batzen Geld. Was viele noch mehr ärgern dürfte: Auch wenn sie so viel Geld hinblättern, gehört ihnen der Personalausweis noch nicht einmal – und selbiges gilt auch für den Reisepass.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) gehören der deutsche Personalausweis und der deutsche Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Der Bürger ist lediglich Inhaber des Dokuments, das ihm als amtlicher Identitätsnachweis dient. Mit diesem Gesetz soll ein Missbrauch des Dokuments verhindert werden – beispielsweise, wenn er unberechtigt einbehalten oder verpfändet wird.
Damit erklärt sich auch, weshalb ein beschädigter oder abgelaufener Pass abgegeben werden muss.
Manch einer dürfte sich angesichts dessen nun fragen, weshalb er für den Ausweis bezahlen muss, wenn er ihm doch gar nicht gehört. Eine zufriedenstellende Antwort gibt es auf die Frage nicht. Fakt ist jedoch, dass mit der Gebühr die Kosten für die Ausstellung gedeckt werden sollen – quasi eine Art Entlastung der Staatskasse.











