Rechtsstreit um Vergabepraxis
Kölsch auf der Wiesn? Das wird bald im Gefängnis verhandelt
01.07.2026 – 18:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Streit um die Vergabepraxis auf der Wiesn sollte vorerst beigelegt sein. Nun wird kurz vor Anstich ausgerechnet in der JVA Stadelheim verhandelt. Worum es geht.
Die Münchner Wiesn will einfach nicht zur Ruhe kommen. Nachdem ein monatelang schwelender Streit um die Vergabe der Zelte an die Festwirte in einem handfesten Rechtsstreit gegipfelt war, kehrte infolge einer gerichtlichen Entscheidung vorerst Ruhe ein.
Doch während der Aufbau für die Festhallen und -zelte auf der Münchner Theresienwiese in vollem Gange ist, deutet sich bereits die nächste Runde an. Im Streit um die Frage, ob die Stadt nicht eine europaweite Ausschreibung für den Posten als Festwirt ausschreiben müsste. Dazu soll das Bayrische OLG nun im September entscheiden – und zwar in der JVA Stadelheim.
Wiesn-Klage: Darum geht es
Der Hintergrund des Streits ist komplex. Es begann damit, dass Alexander Egger, Wirt der Münchner Stubn auf der Wiesn, sich auf zwei Festhallen bewarb: Paulaner und die Bräurosl. Festhallen sind, verglichen mit kleineren Zelten wie der Münchner Stubn, größer. Zudem hat sich die Praxis etabliert, dass bei den großen Brauereizelten wie Paulaner besagte Brauereien die Wirte vorschlagen.

Die Auswahl erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Wirten im Bewerbungsverfahren gegeben wird. Egger und seine Frau gingen dabei leer aus – und legten postwendend Beschwerde ein. Ihr Vorwurf: Die traditionelle Vergabeweise sei nicht rechtens, sondern müsse europaweit ausgeschrieben werden. Das hieße, dass auch Wirte und Unternehmen, die nicht aus München stammen, sich bewerben und den mutmaßlich überaus lukrativen Betrieb der Festzelte gewinnen können.
Unter den Wiesn-Wirten kursierte schnell das Schreckensszenario, bald könnte ausländisches Bier oder gar Kölsch ausgeschenkt werden. Viele Wirte machten ihrem Unmut Luft, Egger gilt mittlerweile als eine Persona non grata.
Entscheidung in Münchens sicherstem Gerichtssaal
Verhandelt wird im September, der genaue Termin steht noch nicht fest. Die Verhandlung sei wohl auch notwendig, weil für eine europaweite Ausschreibung schlichtweg die Zeit nicht mehr gereicht hätte. Nun soll der Streit hinter Gefängnismauern ausgetragen werden.

Das OLG hat sich den sichersten und größten Gerichtssaal der Landeshauptstadt ausgesucht, denn der Streit wurde mit größtem öffentlichen Interesse verfolgt. Hier sollen also möglichst viele Zuschauer Platz finden. Damit hat man auch unbeabsichtigt ein Zeichen gesetzt. Denn im Saal innerhalb der Mauern der JVA Stadelheim werden normalerweise besonders brisante Fälle, wie Terrorverfahren, unter höchster Sicherheitsstufe verhandelt. Gebaut wurde das bunkerartige Gemäuer anlässlich des NSU-Prozesses in München.












