Das sind die größten Kostentreiber

Warum sind Pflegeheime so teuer?


26.05.2026 – 14:16 UhrLesedauer: 4 Min.

Für einen Platz im Pflegeheim müssen Pflegebedürftige immer mehr Geld aus eigener Tasche zahlen. (Quelle: IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER/imago)

Der Platz fürs Pflegeheim wird für Pflegebedürftige immer teurer. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Kosten stetig steigen.

Die Kosten für Pflegebedürftige steigen. Wer in einem Heim untergebracht ist, zahlte zum Jahresbeginn im Schnitt 3.245 Euro aus eigener Tasche – in einigen Bundesländern kann es noch einmal deutlich teurer werden. Der Grund: Die soziale Pflegeversicherung zahlt nur einen festgeschriebenen Teil der Pflegekosten, alles andere müssen die Versicherten selbst bezahlen. Doch warum sind die Kosten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen? Ein Überblick über die verschiedenen Kostenpositionen:

Pflegekosten

Der Großteil der Kosten entfällt auf die eigentlichen Pflegekosten – also alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der Pflege stehen. Größter Kostenblock sind dabei mit Abstand die Personalkosten.

Seit 2022 gilt für die Bezahlung des Pflegepersonals das Tariftreuegesetz. Pflegeeinrichtungen können seitdem nur noch dann Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens nach Tarif oder regional üblichen Entgelten bezahlen. Dadurch sind die Verdienste der Beschäftigten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Verdienten Vollzeitbeschäftigte im April 2014 laut Statistischem Bundesamt im Mittel 2.829 Euro brutto im Monat, waren es zehn Jahre später bereits 4.048 Euro – also 1.219 Euro mehr als noch vor zehn Jahren. Da die gesetzliche Pflegeversicherung jedoch nur Festbeträge zahlt, müssen die Versicherten die Lohnsteigerungen zu großen Teilen selbst stemmen.

Eine Reduzierung des Personals ist in der Regel nicht möglich: So gebe es detaillierte Vorgaben, wie viele Pflegekräfte mit welcher Qualifikation je nach Pflegegrad pro Bewohner eingesetzt werden müssen, berichtet Pflegeheimbetreiber Joachim Knollmann der „Apotheken-Umschau“. Grundlage hierfür ist das 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz.

Neben den Personalkosten werden auch noch weitere Ausgaben zu den eigentlichen Pflegekosten gezählt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bettschutzeinlagen
  • Spezielle Hautpflege- und Reinigungsprodukte für bettlägerige Bewohner
  • Einmalhandschuhe und Schutzkleidung
  • Desinfektionsmittel

Die Ausbildungsumlage

Seit 2020 zahlen Pflegebedürftige bundesweit zudem die sogenannte Ausbildungsumlage, mit der die Ausbildung des künftigen Fachpersonals finanziert wird. Die Kosten hierfür unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, im Bundesdurchschnitt zahlen die Versicherten hier 146 Euro im Monat. Die Ausbildungsumlage wird in der Regel zu den Pflegekosten gezählt.

Bei den Pflegekosten sinkt die Belastung mit der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Grund dafür sind Leistungszuschläge, die bis zu 75 Prozent der Pflegekosten umfassen. Die Zuschüsse beziehen sich allerdings nur auf die reinen Pflegekosten. Die Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung sowie Investitionskosten (siehe weiter unten) bleiben hiervon unberührt. Presseberichten zufolge plant Gesundheitsministerin Nina Warken jedoch Verschärfungen: So soll sich der Leistungszuschlag künftig erst nach jeweils 18 anstatt wie bisher nach jeweils 12 Monaten erhöhen.

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