Rentenreform

So viel weniger Netto bringt die geplante Rentenreform


22.06.2026 – 15:24 UhrLesedauer: 3 Min.

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Der Blick auf den Gehaltszettel: Dort könnten bald höhere Abzüge stehen. (Quelle: DjelicS/getty-images-bilder)

Die Rentenkommission empfiehlt die Einführung einer Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Das bedeutet für Arbeitnehmer zunächst neue Einbußen.

Die mit Spannung erwarteten Vorschläge der Rentenkommission liegen nun vor – und liefern im Grunde keine großen Überraschungen. Die Experten empfehlen der Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters und dessen Anpassung an die Lebenserwartung sowie die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente für besonders langjährig Versicherte. Das deckt sich mit den Empfehlungen, die viele Ökonomen in den vergangenen Jahren geäußert hatten.

Neu ist noch eine weitere Empfehlung: Die Bundesregierung soll nach dem schwedischen Modell eine Kapitalrente einführen. Dort zahlen die Bürgerinnen und Bürger genauso wie in Deutschland Beiträge in ihre gesetzliche Rentenversicherung ein, doch ein Teil davon geht nicht in die umlagefinanzierte Einkommensrente, sondern wird am Kapitalmarkt angelegt. In Schweden gehen 2,5 Prozent der Rentenbeiträge in diese Kapitalrente. Das Geld wird von der schwedischen Rentenbehörde verwaltet, Sparer können aus einer Liste an geprüften Fonds auswählen, wo das Geld investiert werden soll. Mehr Details über die schwedische Kapitalrente können Sie hier lesen.

Beitragssatz von zwei Prozent für die neue Kapitalrente

So ähnlich soll es nun auch in Deutschland kommen. Die Rentenkommission schreibt dazu: „Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent.“ Das würde bedeuten, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber je ein Prozent des Bruttolohnes des Versicherten in die neue Kapitalrente stecken würden.

Für die versicherten Arbeitnehmer bedeutet dies zunächst Gehaltseinbußen – mit der Aussicht auf eine höhere Rente im Alter. Der Beitrag zur Kapitalrente soll zusätzlich zum aktuellen allgemeinen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent abgeführt werden. In Summe würden Versicherte also künftig 20,6 Prozent monatlich für die Rente bezahlen.

Tabelle: So wirkt sich diese Rentenreform auf das Gehalt aus

Wie viel weniger Netto verschiedene Gehaltsklassen vom Brutto monatlich zur Verfügung hätten, haben wir hier berechnet:

Bruttogehalt Abzug für Kapitalrente (2 %) Abzug Rentenbeitrag (18,6 %) Abzug Gesamt
1.500 Euro 30 Euro 279 Euro 309 Euro
2.000 Euro 40 Euro 372 Euro 412 Euro
2.500 Euro 50 Euro 465 Euro 515 Euro
3.000 Euro 60 Euro 558 Euro 618 Euro
3.500 Euro 70 Euro 651 Euro 721 Euro
4.000 Euro 80 Euro 744 Euro 825 Euro
4.500 Euro 90 Euro 837 Euro 927 Euro
5.000 Euro 100 Euro 930 Euro 1.030 Euro
5.500 Euro 110 Euro 1.023 Euro 1.133 Euro
6.000 Euro 120 Euro 1.116 Euro 1.236 Euro
7.000 Euro 140 Euro 1.302 Euro 1.442 Euro
8.000 Euro 160 Euro 1.488 Euro 1.648 Euro
8.450 Euro (BBG*) 169 Euro 1.571,70 Euro 1.740,70 Euro

*BBG steht für Beitragsbemessungsgrenze. Das ist die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer auf ihr Gehalt Beiträge zahlen müssen. Alles darüber hinaus ist also beitragsfrei. Die BBG wird regelmäßig angepasst.

Da die hier ausgewiesenen Beträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen werden müssen, müssen Sie den Betrag immer noch einmal durch zwei teilen, um den eigenen Anteil zu berechnen. Zudem soll der Beitrag nicht auf einen Schlag auf zwei Prozent steigen, sondern über einen Zeitraum von vier Jahren um 0,5 Prozentpunkte.

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