Flugausfälle
Warnstreiks an Flughäfen – Was Reisenden Montag bevorsteht
Aktualisiert am 09.03.2025 – 06:05 UhrLesedauer: 4 Min.
Verdi sieht sich an den Airports zum Ausstand gezwungen. Die Betreiber sprechen von einem Horrorszenario für Fluggäste. Worauf sich Betroffene bei den Warnstreiks einstellen müssen.
Mehr als 500.000 Menschen werden ihre Flugreise am Montag nicht wie geplant antreten können: Die Gewerkschaft Verdi hat zu 24 Stunden dauernden Warnstreiks an 13 deutschen Flughäfen aufgerufen, darunter Deutschlands größte in Frankfurt am Main und München. Worum es geht und was Reisende wissen sollten:
Am Montag (10. März) von 0.00 bis 23.59 Uhr sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste an folgenden Flughäfen zum Warnstreik aufgerufen: München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle. Außerdem ruft Verdi in einem anderen Tarifkonflikt zeitgleich dazu auch das Luftsicherheitspersonal zum Warnstreik auf. Dieser Aufruf gilt zusätzlich auch an den Flughäfen Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe/Baden-Baden.
Groß: Der Flugverkehr wird in weiten Teilen des Landes zum Erliegen kommen. Nach einer ersten Schätzung des Flughafenverbands ADV fallen voraussichtlich mehr als 3.400 Flüge aus, rund 510.000 Passagiere können ihre Reisen gar nicht antreten oder zumindest nicht wie geplant. ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel spricht in Bezug auf die Streiks im öffentlichen Dienst von einem Horrorszenario für Fluggäste. „Elf Standorte gleichzeitig zu bestreiken, hat eine neue Dimension“. Die Warnstreiks hätten „weitreichende Folgen für die individuelle Mobilität und die Wirtschaftsabläufe“.
Der größte deutsche Flughafen in Frankfurt am Main etwa warnt auf seiner Website: „Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen, sind aufgrund des Streiks ausgesetzt. Ein Beginn der Reise in Frankfurt wird nicht möglich sein.“ Passagiere sollen am Montag gar nicht erst zum Flughafen kommen. Auch das Umsteigen von Transitpassagieren sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen betroffen“ und könne nicht stattfinden.
Die Flughäfen und Airlines informieren auf ihren Websites über den Status aller Flüge. Bereits am Wochenende waren auf den Internetseiten der Flughäfen zahlreiche Abflüge für Montag als annulliert gekennzeichnet.
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Das passiert vor allem bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands.
Hängen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor.
Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt. Sind wie am Montag Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
Im Moment laufen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Mit Warnstreiks erhöht die Arbeitnehmerseite den Druck auf die Arbeitgeber. Zahlreiche Berufsgruppen gehören dem öffentlichen Dienst an, viele von ihnen legten im Laufe der aktuellen Tarifrunde bereits die Arbeit nieder, zum Beispiel in Kliniken, Rettungsstellen, Pflegeheimen oder dem öffentlichen Nahverkehr. Auch Flughäfen waren vereinzelt schon betroffen – aber nicht in dem nun bevorstehenden Ausmaß.
Die nächste Verhandlungsrunde – die dritte – beginnt am 14. März in Potsdam.
Bei den einst kommunalen Flughafenbetreibern wird noch ein größerer Teil des Personals nach den Tarifregeln des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auch für die Bodenverkehrsdienste wird parallel ein Branchentarifvertrag verhandelt.
Zwar sind nicht alle Beschäftigten an Flughäfen im öffentlichen Dienst. Allerdings ist das stark arbeitsteilige System eines Flughafens anfällig bei Arbeitsniederlegungen, weil sämtliche Einheiten nur in enger Zusammenarbeit den sicheren Betrieb gewährleisten können. Fällt eine Gruppe aus, steht der gesamte Betrieb.