
Diese Unterschiede gibt es
Kundentoilette im Supermarkt: Hier ist sie Pflicht
Aktualisiert am 13.12.2025 – 11:38 UhrLesedauer: 2 Min.

In zahlreichen Geschäften befinden sich Toiletten – meist für das Personal und nicht für die Kunden. In welchen Fällen gibt es auch WCs für die Gäste?
Sie sind gerade einkaufen oder beim Bummel – und plötzlich drückt die Blase. Keine unübliche Situation. Jetzt eine öffentliche Toilette zu suchen, kann zu lange dauern. Und extra in einem Café oder Restaurant einzukehren, nur um sich dort erleichtern zu können, ist für viele auch keine Option. Es kostet Geld und passt nicht immer in den Zeitplan. Ist es also möglich, dass Kunden auf die Mitarbeitertoilette des Geschäfts gehen können? Und in welchen Fällen müssen Kunden-WCs im Geschäft vorhanden sein?
In großen Einkaufszentren und Malls ist meist eine Kundentoilette vorhanden. Sie kann gegen eine gewisse Gebühr benutzt werden. Ob eine vorhanden ist oder nicht, hängt nicht nur vom Servicegedanken des Betreibers ab. Auch die Landesbauordnung der einzelnen Länder spielt eine wichtige Rolle.
So muss beispielsweise in Berlin eine sanitäre Anlage im Einzelhandel vorhanden sein, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter überschreitet. In anderen Bundesländern muss die Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter liegen, damit eine Kundentoilette eingerichtet werden muss.
Kleinere Geschäfte haben hingegen meist nur ein WC für ihre Mitarbeiter. Das liegt zum einen an dem fehlenden Platz. Zum anderen bedeutet eine Kundentoilette zugleich Mehraufwand (Reinigung) und Mehrausgaben. Die Besitzer von kleinen Läden sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Toilette für ihre Kunden anzubieten.
In einem Restaurant oder einem Café muss dann eine Kundentoilette vorhanden sein, wenn der Gastraum über 200 Gästen Platz bietet. Denn in diesem Fall wird der Gastraum vom Gesetz her als Veranstaltungsfläche gesehen. WCs sind sodann rechtlich vorgeschrieben.
Ein Gäste-WC muss hingegen nicht vorhanden sein, wenn der Gastraum kleiner als 50 Quadratmeter ist, nur alkoholfreie Getränke angeboten werden oder/und wenn es nur Essen und Getränke zum Mitnehmen gibt, also keine Tische vorhanden sind.
Es gibt kein bundeseinheitliches Gesetz, das regelt, ob ein WC für die Kunden vorhanden sein muss oder nicht (siehe oben).
Da in einem Supermarkt zwar Speisen und Getränke verkauft werden, jedoch nicht für den sofortigen Verzehr gedacht sind, gilt auch nicht der Gastronomie-Aspekt. Anders sieht es hingegen aus, wenn es in dem Supermarkt (oder auch Baumarkt oder Möbelfachgeschäft) eine Art Food-Court gibt und die entsprechenden Voraussetzungen (Größe; siehe oben) gegeben sind.
Ein Recht darauf, dass Kunden die Toilette benutzen dürfen, gibt es nicht. Das hat verschiedene Gründe.











