
Frag t-online
Muss ich eine ausländische Rente in Deutschland versteuern?
13.01.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Renten aus dem Ausland.
Von der Ausbildung bis zum Ruhestand im selben Unternehmen – solche Biografien werden immer seltener. Stattdessen wechseln Beschäftigte öfter den Job, mitunter verschlägt es sie auch vorübergehend ins Ausland. So lief es auch bei einem t-online-Leser, der gesetzliche Rentenansprüche in den Niederlanden erworben hat und inzwischen wieder in Deutschland lebt.
Er fragt sich nun: „Muss ich die niederländische Rente in Deutschland versteuern, wenn ich zusammen mit der deutschen Rente einen bestimmten Betrag überschreite?“
Grundsätzlich ja. Wer als Rentner permanent in Deutschland lebt, muss auch auf eine niederländische Altersrente (AOW) die deutsche Einkommensteuer zahlen, sie ist also in Deutschland steuerpflichtig. „Nach dem Prinzip des Welteinkommens muss in der deutschen Steuererklärung sämtliches Einkommen weltweit angegeben werden, einschließlich ausländischer Renten“, sagt Steuerexpertin Olesja Hess von Buhl Data Service zu t-online. „Eine AOW-Rente ist demnach normalerweise in Deutschland zu versteuern.“
Damit Sie aber nicht zweimal Steuern auf dieselbe Rente zahlen müssen, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden. Es regelt, welcher Staat Steuern erheben darf. Hier kommt es Hess zufolge auf die Höhe der Bruttorente aus den Niederlanden an. Betriebsrenten zählen auch dazu. Es gilt:
Doch Vorsicht: Auch wenn die AOW-Rente aus den Niederlanden unter 15.000 Euro liegt, behalten niederländische Rentenkassen zunächst automatisch Quellensteuer ein. „Sie müssen daher selbst beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) eine Befreiung beantragen – mit dem Formular ‚Aanvraag vrijstelling van loonheffing'“, erklärt Hess.
Dazu brauchen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts, die bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Nach der Genehmigung informiert der niederländische „Belastingdienst“ Ihre Rentenkasse, dass keine niederländische Steuer mehr einbehalten werden darf.










