Nachhaltiges Fortbewegungsmittel
E-Bike mit 80 km/h: Darum benötigen Sie eine Zulassung
t-online, Martin Strothmann
Aktualisiert am 22.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Experten unterscheiden zwischen drei Elektroradtypen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Nur das Pedelec ist nach dem Straßenverkehrsgesetz ein Fahrrad.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für Pedelecs die Bezeichnung E-Bikes durchgesetzt, obwohl sie rechtlich nicht dazugehören. S-Pedelecs und E-Bikes fallen unter die Kleinkrafträder, für die Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt benötigen. Außerdem dürfen Sie im Straßenverkehr Kleinkrafträder nur im Besitz eines Führerscheins der Klasse AM oder höher führen.
Der Elektromotor eines Pedelecs unterstützt Radfahrer beim Tritt in die Pedale mit einer Leistung von 250 Watt bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Pedelecs zählen rechtlich zu den Fahrrädern, sodass Sie keinen Führerschein oder eine Zulassung brauchen. Mit ihnen ist das Fahren auf Fahrradwegen ohne Helm und Versicherungskennzeichen erlaubt.
Elektroräder mit bis zu 4.000 Watt Leistung gehören der S-Klasse an und werden als S-Pedelecs bezeichnet. Sie erreichen Spitzengeschwindigkeiten bis 45 km/h, ehe die Motorunterstützung wegfällt. Als Kleinkraftrad ist das Anbringen eines Versicherungskennzeichens Pflicht, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen.
E-Bikes unterscheiden sich von Pedelecs und S-Pedelecs, die Sie beim Vorwärtskommen mit einem Motor lediglich unterstützen. Wie bei einem handelsüblichen Mofa manövrieren Sie das E-Bike mit dem am Lenker angebrachten Drehgriff über die Straße. Für E-Bikes bis 4.000 Watt Motorleistung und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Führerschein der Klasse AM oder höher notwendig.
Handelt es sich um E-Bikes mit mehr Motorleistung, fallen sie streng genommen nicht mehr unter E-Bikes und damit unter die Kategorie der Kleinkrafträder, sondern werden unter Leichtkrafträdern geführt. Der Ausdruck „E-Bike mit 80 km/h“ findet somit nur in der Alltagssprache Gebrauch.
Für das Führen von Leichtkrafträdern ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Für frisierte E-Bikes oder Modelle, die zu höheren Geschwindigkeiten fähig sind, erhalten Sie keine Zulassung für den Straßenverkehr, sodass deren Nutzung nur auf Privatgelände gestattet ist.