Hundebesitzer wissen: Ihr Hund braucht eine Hundemarke. Aber muss ihr geliebter Vierbeiner den Anhänger immer dabei haben?
Wer in Deutschland einen Hund hat, muss Hundesteuer zahlen. Der Nachweis dazu ist die Hundesteuermarke. Muss der Hund sie immer bei sich tragen? Es gibt Ausnahmen.
In einigen Bundesländern erhalten Hundebesitzer eine Hundesteuermarke, nachdem sie ihren Hund beim Hundesteueramt angemeldet haben. Die Anmeldung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach seiner Geburt, dem Kauf oder dem Umzug in eine neue Stadt erfolgen. Wie lang die Frist ist, kann von Kommune zu Kommune verschieden sein. Meist beträgt sie vier Wochen.
Zusätzlich muss der Hund auch im Hunderegister der Kommune beziehungsweise Stadt angemeldet werden.
Die personalisierte Hundesteuermarke muss der Hund immer bei sich tragen – entweder an seinem Halsband oder an seinem Geschirr. Ist das nicht der Fall, begeht der Halter eine Ordnungswidrigkeit. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In der Regel sind aber Geldstrafen in Höhe von zehn bis 50 Euro fällig.
Übrigens: Auch Hunde, die von der Hundesteuer ausgeschlossen sind, beispielsweise Blindenhunde, müssen beim Hundesteueramt gemeldet werden und ihre Hundesteuermarke tragen.
Es gibt lediglich zwei Ausnahmen, in denen dem Hundehalter kein Bußgeld droht, weil sein Hund die Marke nicht an seinem Körper trägt:
So soll verhindert werden, dass entlaufene Hunde aufgrund einer fehlenden Hundesteuermarke nicht identifiziert werden können. Zudem soll der Anhänger am Halsband oder Geschirr zeigen, dass der Hundebesitzer steuerlich für sein Tier aufkommt.