
Hände weg vom Steuer
Bei diesen Krankheiten ist der Führerschein weg
Aktualisiert am 20.11.2025 – 15:46 UhrLesedauer: 4 Min.
Wer akut krank ist, gehört nicht hinters Steuer. Was aber gilt im Alter, bei Depression, Diabetes oder nach einem Herzinfarkt? Darf man dann noch Auto fahren?
Wer fahruntauglich am Steuer eines Autos erwischt wird, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Aber nicht nur Alkohol und andere Drogen können sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, sondern auch eine Reihe von Erkrankungen. Denn Verkehrsteilnehmer sollen sich und andere nicht gefährden. Deshalb darf nur ans Steuer, wer wirklich fit ist. Andernfalls drohen äußerst unangenehme Konsequenzen. Mit welchen Erkrankungen man nicht mehr Auto fahren sollte – und auch nicht darf.
Ob man mit einer Beeinträchtigung hinterm Steuer Platz nehmen darf, regelt das Straßenverkehrsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 2: Es ist „geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Strafgesetze verstößt.“
Außerdem heißt es in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Paragraf 2: „Wer sich infolge körperlicher und geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“
Das ist aber erstens nicht besonders konkret und zweitens nicht ganz einfach umzusetzen. Denn Autofahrer sind nicht dazu verpflichtet, die zuständigen Behörden über eine Beeinträchtigung zu informieren. Außerdem bemerken viele Autofahrer nicht, dass sie aufgrund einer Beeinträchtigung hinterm Steuer nichts mehr zu suchen haben – oder sie wollen es nicht bemerken.
Hinzu kommt: Der behandelnde Arzt muss seinen Patienten zwar auf dessen Fahruntüchtigkeit hinweisen. Wenn er seinen Patienten meldet, riskiert er aber ein Strafverfahren wegen Verletzung der Schweigepflicht. Allerdings dürfen Ärzte in Ausnahmefällen die Schweigepflicht brechen – nämlich, wenn sie dadurch eine erhebliche Gefahr abwenden können. Das gilt zum Beispiel, wenn ein bekanntermaßen verkehrsuntüchtiger Patient ankündigt, sich hinters Steuer zu setzen, und wenn der Arzt ihn davon nicht abbringen konnte.
Entscheidend ist also die Eignung des Fahrers – und die muss im Zweifel durch die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt werden. Sie muss prüfen, ob die betreffende Person zum Autofahren fähig ist und sich dazu eignet.
Wenn es Anlass zu Bedenken gibt, kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen. Beispielsweise kann sie eine MPU (Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder das Gutachten eines Facharztes anordnen.
Wenn sich dabei bestimmte Erkrankungen zeigen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dazu muss es aber nicht kommen. Im Fall bestimmter Erkrankungen können Betroffene – auch in Absprache mit ihrem Arzt – selbst zu der Erkenntnis kommen, dass ihre Zeit als Autofahrer der Vergangenheit angehört.











