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Home » Wahlplakate müssen spätestens nach 14 Tagen verschwinden
Deutschland

Wahlplakate müssen spätestens nach 14 Tagen verschwinden

By zeit-heute.deMärz 12, 20262 Mins Read
Wahlplakate müssen spätestens nach 14 Tagen verschwinden
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Nach der Abstimmung

So lange dürfen Plakate nach der Wahl hängen

12.03.2026 – 01:52 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Wahlplakate in München (Archivbild): Innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltermin müssen die Plakate aus dem Stadtbild wieder verschwunden sein. (Quelle: IMAGO/imago-images-bilder)

Die Kommunalwahl in München ist gelaufen – doch für die Parteien beginnt jetzt ein Wettlauf gegen die Zeit. Was passiert, wenn die Frist verstreicht.

Der Wahltag ist vorbei, doch auf Münchens Straßen hängen noch die Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten. Wie lange das so bleibt, ist klar geregelt: Spätestens 14 Tage nach der Wahl müssen alle Wahlplakate entfernt sein. Das gilt laut Münchner Plakatierungsverordnung auch für Plakate, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen aufgehängt wurden.

Zuständig für die Einhaltung dieser Frist ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Wer meint, dass ein Plakat zu lange hängt – oder grundsätzlich an einem unzulässigen Ort oder in falscher Art und Weise angebracht ist –, kann dies über die städtische Meldeplattform „Mach München besser!“ melden. Das KVR prüft dann, ob ein Verstoß vorliegt, und ergreift entsprechende Maßnahmen. Anders in Nürnberg: Dort ist übe einr Merkblatt für alle Betroffenen sogar ein fester Termin genannt, der den Parteien etwas mehr als eine Woche Zeit einräumt.

Die Meldung funktioniert in wenigen Schritten: Über den Button „Meldung erstellen“ wählt man die Kategorie „Politische Plakate“ sowie den Grund der Meldung aus, gibt die betroffene Partei an, markiert den genauen Standort und lädt zwei Fotos hoch – eine Nahaufnahme und ein Bild aus weiterer Entfernung. Abschließend wird eine E-Mail-Adresse für Rückfragen angegeben.

Wer über den Inhalt eines Plakats verärgert ist, kann diesen Weg allerdings nicht nutzen: Für den Inhalt der Plakate ist laut Stadt ausschließlich die jeweilige Partei selbst verantwortlich.

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