Bundestagswahl 2025
Wahlamt erinnert an wichtige Fristen
17.02.2025 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Die vorgezogene Bundestagswahl steht an. Essener müssen bei der Briefwahl einige Fristen beachten, um ihre Stimme rechtzeitig abzugeben.
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar ist in Essen besonders im Hinblick auf die Briefwahl eine Herausforderung. Die Stadt erinnert daher an die wichtigsten Fristen, um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten ihre Stimmen rechtzeitig abgeben können.
Die Briefwahlunterlagen mussten aufgrund der kurzfristigen Terminierung der Wahl erst kurz zuvor verschickt werden. Daher haben die Essener Wähler nur ein knappes Zeitfenster, um diese ordnungsgemäß einzureichen. Das Wahlamt in Essen weist darauf hin, dass die Anträge für die Briefwahl bis spätestens zum 19. Februar eingegangen sein müssen. Es kann bis zu zwei Tage dauern, bis Unterlagen per Post zugestellt werden.
Insgesamt haben rund 112.000 Menschen in Essen die Briefwahl beantragt und ihre Unterlagen erhalten, so die Stadt. Sollten Essener Probleme mit ihren Wahldokumenten haben – etwa weil sie verloren gingen oder nicht ankamen – hilft das Wahlamt am Kopstadtplatz ebenfalls weiter. Glaubhaft verlorene Unterlagen können ersetzt werden.
Auch bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen gibt es eine Lösung: Eine bevollmächtigte Vertrauensperson kann noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag Ersatzunterlagen beantragen. Auch diese müssen zu Hause ausgefüllt und ebenfalls bis spätestens 18 Uhr im Wahlamts- oder Rathausbriefkasten abgegeben werden.
Um lange Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt darum, nicht erst kurz vor der Schließung ins Wahllokal zu gehen. Wer frühzeitig wählen möchte, hat noch bis zum 21. Februar die Möglichkeit zur Direktwahl im Rathaus.
Bei Fragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 0201 8812345 zur Verfügung.