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Home » Waffenverbot an Silvester und Neujahr im Hauptbahnhof
Deutschland

Waffenverbot an Silvester und Neujahr im Hauptbahnhof

By zeit-heute.deDezember 23, 20252 Mins Read
Waffenverbot an Silvester und Neujahr im Hauptbahnhof
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An Silvester und Neujahr

Im Hauptbahnhof gilt ein erweitertes Waffenverbot

22.12.2025 – 18:00 UhrLesedauer: 1 Min.

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Polizisten im Hauptbahnhof Köln: Eine Allgemeinverfügung untersagt das Mitführen von Gegenständen, die Verletzungen verursachen können. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)

Die Bundespolizei kontrolliert an NRW-Bahnhöfen verstärkt auf gefährliche Gegenstände. Das müssen Reisende an Silvester und Neujahr wissen.

Schärfere Kontrollen für Waffen und besonders für gefährliche Gegenstände, die zu Waffen werden können: Die Bundespolizei will um den Jahreswechsel die Sicherheit für Reisende an 16 großen Bahnhöfen in NRW erhöhen. Eine Allgemeinverfügung der Behörde untersagt demnach über Verbote nach dem Waffengesetz hinaus an Silvester und Neujahr das Mitführen von Gegenständen, die Verletzungen verursachen können. Dazu zählen laut Mitteilung in erster Linie Feuerwaffen, Messer, Scheren, Äxte, Schlagringe, Baseballschläger, aber auch Reizgas.

Die Liste umfasst demnach alles, was bei einem Angriff auf Menschen Schaden anrichten kann. Derart gefährliche Gegenstände darf man nicht in der Hosen- oder Manteltasche, in der Handtasche oder im Rucksack jederzeit griffbereit dabeihaben, wie die Allgemeinverfügung ausführt. Passanten am Bahnhof und Fahrgäste müssen sich auf verstärkte Kontrollen ihrer Gepäckstücke und Taschen durch Beamte der Bundespolizei einstellen. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet, wie es heißt.

Die Verfügung gilt für die Hauptbahnhöfe in Düsseldorf und Köln, aber auch in Dortmund, Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Hagen, Münster, Bielefeld, Hamm, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Oberhausen und Bonn. Sie betrifft den Angaben zufolge jeweils die Bahnhofgebäude inklusive der Gleisanlagen.

Die Behörde will mit der Maßnahme ein Signal setzen, dass auch Alltagsgegenstände ein Gefahrenpotenzial haben. „Es geht uns darum zu verhindern, dass alles, was spitz oder scharfkantig ist, zweckentfremdet werden und im Konfliktfall als Waffe benutzt werden kann. Wie etwa das kleine Taschenmesser zum Apfelschneiden“, erläuterte Sprecher Jens Flören.

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