In einem weiteren Fall vernichtete das LKA Sachsen-Anhalt 2024 mehr als 69.000 Schuss Munition und 108 Waffen. Kurz vorher war eine Kontrolle angekündigt worden, da der Verdacht bestand, dass rund 270 Waffen nicht nach Vorschrift sichergestellt worden waren. Es handelte sich um Vergleichswaffen, die für Gutachten in Verfahren verwendet werden, um die Tatwaffe nicht zu beschädigen. Kurz vorher wurde bereits über verschwundene Waffen berichtet und es wurden erhebliche Mängel in der Aufbewahrung von Beweismitteln wurden festgestellt.
In Bayern waren 2019 erste Verluste in den sogenannten zentralen Waffenverwertungen des LKA aufgefallen. Eigentlich werden hier Waffen sichergestellt und demontiert, 2024 wurden drei Beamte verdächtigt, die Waffenteile unterschlagen und weiterverkauft zu haben. 2023 wurden die Ermittler aufmerksam, als bei einem der Verdächtigen Waffenteile und Deko-Waffen gefunden wurden. Gegen den 60-Jährigen wurde damals wegen gewaltverherrlichender Aussagen disziplinarrechtlich ermittelt.
Auch Teil der Ermittlung ist ein Femizid in Nordrhein-Westfalen. Ein in der zentralen Waffenverwertung des LKA sichergestellter Revolver, der demontiert werden sollte, wurde später zur Tatwaffe. Die Waffe tauchte 2019 in NRW wieder auf, als ein Mann seine Ex-Freundin ermordete. Einer der beschuldigten Beamten ist bereits im Ruhestand, die anderen wurden suspendiert. Das Landeskriminalamt ermittelt.
Neben den Gewehrgranaten, die möglicherweise gar nicht gesprengt wurden, gibt es im Verfahren von Peter Frank weitere Auffälligkeiten. So sind in einem Bildbericht des LKA Kiel Teile eines Sturmgewehrs 44 dokumentiert, das Frank legal besaß. Ein Deko-Griffstück, das in den Akten fälschlicherweise als „Gehäuseteil“ erwähnt wird, genauso wie mehrere Läufe. Das Sturmgewehr 44 hat einen hohen Sammlerwert.
Auffällig: Diese Teile haben keine Asservatennummer. Sie tauchen deshalb auch weder auf Listen auf, die ihre Vernichtung dokumentieren, noch auf Listen, die dokumentieren, dass das LKA die Waffen in ihre kriminaltechnische Sammlung übernommen hat. Sie sind faktisch verschwunden.
Im Fall von Peter Frank hat sich der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit dem Verschwinden der Waffen und den Verfahrensfehlern beschäftigt. Es wurden Fehler eingeräumt, das Verfahren in Gänze aber nicht infrage gestellt – auch wenn das LKA und die Waffenbehörde gegen behördeninterne Vorgaben verstoßen hatten und der Aufenthaltsort der Waffen nach wie vor unklar ist. Die Behörden behaupten, sie seien vernichtet. Belegen können sie es aufgrund der fehlerhaften und teilweise nicht vorhandenen Listen nicht.
Das Landeskriminalamt schreibt auf Anfrage von t-online, dass „vor der Sprengung Lichtbilder von den Granaten angefertigt. Nach der Sprengung wurde eine Nachsuche durchgeführt, bei der keine Munitionsreste auffindbar waren“. Auf die Nachfrage, warum es keinen Bildbericht nach der Sprengung gab, antwortete die Behörde nicht. Klar ist: Es existieren keine Bilder der Granaten im Sprengloch, weder vor noch nach der Sprengung. Die Lichtbilder, von denen das LKA in der Antwort spricht, sind offenbar an einem anderen Ort auf Franks Grundstück entstanden.
Der Prozess gegen Frank geht am 10. April weiter. Die Richterin wurde eigentlich für befangen erklärt, führt den Prozess aber trotzdem weiter. Franks Hoffnung ist trotzdem, dass er am Ende freigesprochen wird und die Fehler der Behörden noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden.