Am 14. Juni beginnt die EM, bei Fußballfans steigt die Vorfreude. Lange Sommernächte mit Freunden und kühlen Getränken, Torjubel und Autokorso. Ein paar Regeln müssen trotzdem beachtet werden.
Wen bei der Heim-EM der Ball rollt, hoffen viele Fans auf einen mitreißenden Fußballsommer. Manche haben vermutlich schon den Grill in Stellung gebracht, die Leinwand ausgerollt und Fahnen ans Auto gemacht. Damit nicht Verletzungen, Bußgelder oder die Kündigung die Partystimmung vermiesen, kommt hier ein kleiner Überblick, was Fans daheim und im Job dürfen – und was man lieber sein lässt.
Bei der EM 2024 können Fußballfans den Großteil der Spiele kostenlos im Free-TV verfolgen. ARD und ZDF teilen sich die Übertragung von 34 Spielen, darunter alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie die Halbfinals und das Finale. RTL ist der dritte Sender im Bunde und zeigt zusätzlich zwölf Spiele live im Free-TV.
Für die restlichen Partien benötigt man ein kostenpflichtiges Abo für MagentaTV. Dort werden alle 51 Spiele der EM live übertragen. Fünf dieser Spiele sind exklusiv nur auf MagentaTV zu sehen, darunter vier Gruppenspiele und ein Achtelfinale. Das Abonnement kostet 10 Euro und ist monatlich kündbar.
In Gesellschaft schauen – wann die GEMA die Hand aufhält
Mit Freunden, Nachbarn oder Familie gemeinsam Fußball zu schauen, ist deutlich stimmungsvoller als allein. Wer viel Platz und einen großen Fernseher oder sogar eine Leinwand hat, kommt vielleicht auf die Idee, zu sich einzuladen. Das ist rein rechtlich problemlos möglich, solange die Personenzahl unter 300 Leuten bleibt und es keinen gewerblichen Charakter hat.
Für solche Privatveranstaltungen mit Liveübertragung bräuchten Veranstalterinnen und Veranstalter keine Lizenz der Uefa zu kaufen, sagt Prof. Anne Jakob, Fachanwältin für Sportrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein.
Selbst bei einer Übertragung im Vereinsheim oder im Gemeindehaus hat die Uefa keine Einwände. Dann allerdings kann es sein, dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine Gebühr verlangt. Und zwar immer dann, wenn Menschen miteinander das Spiel verfolgen, die keine persönliche Beziehung zueinander haben – etwa Mitglieder des gesamten Vereins. Beschränkt sich das Treffen auf ein einzelnes Team, das etwa regelmäßig miteinander Fußball spielt, ist die GEMA-Gebühr kein Thema.
Was Veranstalterinnen und Veranstalter grundsätzlich vermeiden sollten: etwaige Werbung, zum Beispiel Logos und Maskottchen, oder den Pokal der Uefa abzubilden. Das verstößt gegen das Markenrecht und kommt laut Jakob deutlich häufiger vor als die obigen Lizenzverstöße.
Grillen und Fußball gucken, das geht super zusammen. Damit der Grillabend nicht mit einem Brand oder Verletzungen endet, sollte man aber ein paar Dinge beachten.
Zunächst: Der Grill sollte etwa immer stabil und windgeschützt im Garten stehen. Außerdem sollte man keinen Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten auf den Grill schütten, warnt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). Entsteht dabei eine Stichflamme, drohen gefährliche Verletzungen. Kinder sollten nicht in der Nähe der glühenden Kohlen spielen. Am besten halten sie einen Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Grill ein.
- Beamer, Fußballtor, Trikot und Co.: Das sind die besten Deals und Produkte zur EM 2024
Stellen Sie den erloschenen Grill nach Spielende auf keinen Fall zum Abkühlen in Innenräume. Hier besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase der noch glimmenden Kohlen. Und: Die Asche sollte unter Aufsicht komplett abkühlen, ehe sie entsorgt wird.
Sie haben einen Gasgrill? Kommt der zur EM das erste Mal in diesem Jahr zum Einsatz, sollten vorher besonders der Druckregler und der Gasschlauch auf Verschleißerscheinungen geprüft werden. Dazu rät der Deutsche Verband Flüssiggas. Poröse Schläuche müssen getauscht werden. Und am besten schrauben Sie den Gasschlauch einmal neu an die Flasche dran.
Übrigens: Spätestens nach zehn Jahren muss man Gasschläuche und Druckregler austauschen. Werfen Sie einen Blick auf den gelben Anhänger, der an vielen Gasschläuchen hängt, oder auf den Aufdruck am Schlauch.
Im Mehrparteienhaus den Grill auf dem eigenen Balkon oder im gemeinsam genutzten Garten anwerfen? Besser nicht, ohne vorher einen Blick in die Hausordnung und in den Mietvertrag oder die Teilungsordnung geworfen zu haben. Denn dort könnten örtliche oder zeitliche Beschränkungen aus Brandschutzgründen oder aufgrund möglicher Geruchsbelästigungen festgelegt worden sein, sagt Michael Nack vom Eigentümerverband Wohnen im Eigentum.