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Home » Vor 130 Jahren musste ein Autofahrer deshalb zahlen
Mobilität

Vor 130 Jahren musste ein Autofahrer deshalb zahlen

By zeit-heute.deApril 12, 20262 Mins Read
Vor 130 Jahren musste ein Autofahrer deshalb zahlen
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Skurriler Grund

Dafür gab es das wohl erste Knöllchen der Welt


Aktualisiert am 12.04.2026 – 14:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Knöllchen heute: Zum Zeitpunkt des ersten Bußgeldbescheids hatten Autos keine Scheibenwischer – geschweige denn eine Frontscheibe. (Quelle: imago-images-bilder)

Vor mehr als 120 Jahren bekam ein Autofahrer das wahrscheinlich erste Knöllchen verpasst. Was sich der Mann zuschulden kommen ließ und wie viel er zahlen musste.

Ob falsch geparkt, im Überholverbot am Vordermann vorbeigezogen, mit Handy am Steuer erwischt oder eine rote Ampel überfahren: Die Straßenverkehrsordnung kennt wahrscheinlich kein Delikt, das nicht mit einem Bußgeld bestraft werden könnte.

Das vermutlich erste Knöllchen im deutschen Raum hat der Autobesitzer Alexander Gütermann aus dem südbadischen Denzlingen erhalten – am 16. Mai 1895. In dem Schreiben, das bis heute in Familienbesitz ist, heißt es von Oberamtmann Krohn vom Bezirksamt Waldkirch:

Sie werden hiermit mit M 3.- (drei Mark) in Strafe genommen, weil Sie am gestrigen Sonntag mit Ihrem Benz-Motor-Pferd nachmittags zwei Uhr mit einer derartigen Geschwindigkeit durch Denzlingen gefahren sind, dass in einer Wirtschaft die Vorhänge geflattert haben.“

Zu diesem Zeitpunkt war das Automobil noch eine Seltenheit auf den Straßen. Nur neun Jahre zuvor, also 1886, hatte Carl Benz das Patent für seinen Motorwagen eingereicht und am 3. Juli des Jahres das dreirädrige Gefährt auf der Straße getestet. In den folgenden sechs Jahren verkaufte Benz gerade einmal 25 Fahrzeuge, bis zum Jahr 1900 wurden in Deutschland lediglich 800 Autos produziert, wie „Auto Motor und Sport“ schreibt.

Gütermann fuhr mit dem Modell Victoria durch Denzlingen, das die Modellnummer 99 trägt. Was erstaunlich ist: Es existiert noch heute, ist in Einbeck zu sehen.. Der Oldtimer wurde 1894 gebaut, hat 6 PS aus einem 3-Liter-Motor und gilt als das erste motorisierte Fahrzeug, das den Namen Automobil verdient.

Wenn heute die Gardinen aufgrund eines Automobils flattern, stört das wahrscheinlich niemanden mehr. Jedenfalls nicht bei der Geschwindigkeit, die das „Motorpferd“ auf die Straße brachte: maximal 30 km/h. Die Strafe war jedoch nicht ganz gering: Drei Mark entsprachen in etwa dem Tageslohn eines Maurers. Dagegen sind die 30 Euro für eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts (maximal 10 km/h) heutzutage beinahe wenig. Mehr zu den Bußgeldern erfahren Sie hier.

Der zuständige Beamte muss die Strafe offenbar nach Gefühl festgelegt haben: Eine Art Straßenverkehrsordnung, wie wir sie heute bundesweit kennen, kam erst deutlich später. Mit dem „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 übte der Reichsgesetzgeber erstmals die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht aus.

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