Streit um Lärmschutz
Stadt will Verweilverbot am Brüsseler Platz verschärfen
Aktualisiert am 14.03.2025 – 10:39 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Stadt Köln will das Verweilverbot am Brüsseler Platz auf alle Wochentage ausweiten. Bisher hatte es nur am Wochenende gegolten.
Große Menschengruppen am Brüsseler Platz sollen in Zukunft der Vergangenheit angehören. Die Verwaltung der Stadt Köln will das seit Februar geltende Verweilverbot mitten im Belgischen Viertel deutlich ausweiten. Statt an Wochenenden und vor gesetzlichen Feiertagen soll es nun von montags bis sonntags gelten, um störenden Lärm für Anwohner zu verhindern.
Die Beschlussvorlage, über die der Stadtrat am 3. April abstimmen will, ist das Ergebnis von Lärmmessungen in den vergangenen Monaten. Dabei zeigte sich laut der Stadt, dass bereits „kleinere Menschenmengen von 20 bis 50 Personen ohne lautes Johlen und Gröhlen“ dafür sorgen würden, dass der Lärmgrenzwert von 60 Dezibel überschritten würde.
Da vor allem an wärmeren Tagen auch unter der Woche mit größeren Versammlungen auf dem Brüsseler Platz zu rechnen sei, sei eine Erweiterung des Verweilverbots notwendig. Seit Anfang Februar ist eine sogenannte Allgemeinverfügung in Kraft, die bis zu einem Ratsbeschluss die Situation vor Ort regelt. Derzeit gilt freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen ein Verweilverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
Sollte der Rat der Vorlage zustimmen, dürften sich in diesen Zeiten auch an allen weiteren Wochentagen keine Menschen auf dem Brüsseler Platz aufhalten. Auch angrenzende, Kneipen, Restaurants und Bars müssten ihre Außenbereiche ab 22 Uhr schließen und den Betrieb nach drinnen verlegen. Die Maßnahmen waren vor allem von Gastronomen in der Vergangenheit scharf kritisiert worden.
Die Stadt Köln setzt mit dem Beschluss ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um, das den Lärmschutz der Anwohner für zwingend notwendig erachtete. Um die Auswirkungen des Verweilverbots zu überprüfen, soll ein Ingenieurbüro in den kommenden Monaten regelmäßig Lärmmessungen am Brüsseler Platz vornehmen.
Ein Alkoholverbot im betroffenen Bereich ist dagegen nicht geplant, da eine Lärmreduzierung unter den Grenzwert nicht absehbar sei. „Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen wird ein Alkoholkonsumverbot keine ausreichende Wirkung erzielen, um eine nachhaltige Lärmreduzierung zu erreichen […]“, heißt es in der Beschlussvorlage weiter.
Die erfolgreiche Lärmschutzklage am Brüsseler Platz könnte Folgen für weitere beliebte Kölner Party- oder Feier-Hotspots haben. So läuft derzeit eine Klage eines Anwohners der Schaafenstraße vor dem Verwaltungsgericht. Sollte er Erfolg haben, könnte es auch an dem vor allem bei der queeren Community beliebten Straßenabschnitt zu Einschränkungen kommen.