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Home » Verwaltungsgericht Dresden untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz
Deutschland

Verwaltungsgericht Dresden untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz

Von zeit-heute.deDezember 6, 20252 Min Gelesen
Verwaltungsgericht Dresden untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz
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Verwaltungsgericht Dresden untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz

Eilentscheidung in Dresden

Gericht untersagt Tötung von Bibern in der Oberlausitz

05.12.2025 – 16:51 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein europäischer Biber (Symbolbild): In Deutschland ist der Biber streng geschützt. Er galt zeitweilig als fast ausgerottet, inzwischen haben sich die Bestände erholt. (Quelle: imago stock&people)

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die geplante Umsiedlung oder Tötung von Bibern in einer Teichwirtschaft gestoppt. Zuvor war ein Streit vorausgegangen.

Die Biber bleiben vorerst in der Oberlausitz bleiben. Das Verwaltungsgericht Dresden stoppte am Freitag die geplante Umsiedlung oder Tötung der streng geschützten Tiere aus der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.

Ein Teichwirt hatte die Erlaubnis beantragt, alle Biber auf seinem Gelände zu entfernen. Die Tiere verursachen massive Schäden: Seit 2019 kosteten Reparaturen bereits 190.000 Euro. Im Juni brach ein Damm – der Schaden ging erneut in die Zehntausende. Der Freistaat Sachsen genehmigte daraufhin den Fang aller Biber zwischen Oktober 2025 und März 2026. Die Tiere sollten nach Frankreich gebracht werden. Falls das nicht klappte, dürften sie sogar getötet werden.

Gegen die Erlaubnis wehrte sich die Grüne Liga Sachsen. Der Umweltverband stellte einen Eilantrag bei Gericht und bekam Recht. Die Richter stoppten den Vollzug der Maßnahme sofort.

Die Richter erklären: Biber sind streng geschützt. Deutsche und europäische Gesetze verbieten das Fangen und Töten dieser Tiere. Das betroffene Teichgebiet liegt außerdem im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und in einem besonderen EU-Schutzgebiet.

Die Richter fanden gleich mehrere Mängel in der Erlaubnis des Freistaats. Es fehlt der Nachweis, dass das Entfernen der Biber weitere Schäden verhindert. Der Freistaat prüfte auch keine Alternativen – etwa technische Schutzmaßnahmen an den Dämmen.

Das Gericht fasst zusammen: Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis. Die Entscheidung sei wahrscheinlich rechtswidrig.

Der Teichwirt und der Freistaat können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis zur endgültigen Entscheidung bleiben die Biber in der Teichwirtschaft geschützt.

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