Erster Erfolg
Neues Urteil: Städte dürfen Einweg-Verpackungen besteuern
22.01.2025 – 13:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein neues Urteil zur Verpackungssteuer könnte Einwegmüll reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Tübinger Steuer für verfassungsgemäß.
Städte und Kommunen dürfen örtliche Schnellrestaurants mit einer Verpackungssteuer auf Einweggeschirr belasten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß. Die Beschwerde, die der Betreiber eines McDonald’s-Restaurants erhoben hatte, blieb damit ohne Erfolg.
Zur Begründung heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss, die Berufsfreiheit sei nicht unzumutbar beeinträchtigt. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Verpackungssteuer Geschäftsaufgaben zur Folge habe. Der Deutsche Städtetag sprach von einer wichtigen Entscheidung für die Städte. Jede Stunde würden rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht.
Tübingen war die erste Stadt, die ab 2022 die Steuer auf nicht wiederverwertbare Einwegverpackungen erhob. Sie gilt, sofern die Speisen für den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder als Gericht beziehungsweise Getränk zum Mitnehmen verkauft werden. 50 Cent fallen auf Papp- und Pizzakartons sowie Getränkebecher an, 20 Cent auf Einwegbesteck. Je Menü ist die Steuer auf 1,50 Euro begrenzt.
Mit der Steuer sollen einerseits Einnahmen erzielt, aber auch die Verunreinigung verringert und ein Anreiz für die Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Der Betreiber der McDonald’s-Filiale klagte gegen die neue Tübinger Satzung. Bereits das Bundesverwaltungsgericht hatte die Steuer für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
Neben Tübingen erhebt auch Konstanz seit Januar dieses Jahres eine Steuer auf nicht wiederverwertbare Einwegverpackungen. Wie der Deutsche Städtetag mitteilte, wird auch Freiburg ab Sommer die Abgabe verlangen. Man rechne damit, dass nun auch andere Städte eine Verpackungssteuer einführen werden.