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Home » Vermieter zahlen laut Finanztip bis zu 275 Euro pro Wohnung
Wirtschaft

Vermieter zahlen laut Finanztip bis zu 275 Euro pro Wohnung

By zeit-heute.deMai 15, 20263 Mins Read
Vermieter zahlen laut Finanztip bis zu 275 Euro pro Wohnung
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Pro Wohnung fast 300 Euro im Jahr

Neue Gasheizungen könnten Vermieter teuer zu stehen kommen


15.05.2026 – 13:59 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ölheizung: Wer seine Heizung regelmäßig warten lässt, kann viel Geld sparen, wie eine Studie zeigt. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)

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Neue fossile Heizungen sollen wieder erlaubt werden. Doch laut „Finanztip“ könnten dadurch für Vermieter pro Wohnung Hunderte Euro zusätzliche Energiekosten entstehen.

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geeinigt. Es erlaubt weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Allerdings müssen sie schrittweise auf teurere, klimafreundliche Brennstoffe umgestellt werden. Das wird das Heizen stark verteuern. Damit etwa in Mehrparteienhäusern die Mieter diese Mehrkosten nicht alleine tragen, sieht das neue Gesetz vor, auch Vermieter mit in die Pflicht zu nehmen. Wie teuer es für Vermieter wird, zeigt eine aktuelle Rechnung von „Finanztip“.

Vermieter zahlen pro Wohnung bis zu 275 Euro/Jahr dazu

Für seine Beispielrechnung geht das Finanzportal von einer durchschnittlichen Mietwohnung mit einem Gasverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr aus. Die Heizkosten belaufen sich somit auf rund 1.300 Euro/Jahr. Darin enthalten sind die Kosten für 15 Prozent Biogas, die ab 2030 vorgeschrieben sind.

Laut „Finanztip“ müssen Vermieter von den Jahreskosten 275 Euro tragen: rund 75 Euro für Biogas, rund 70 Euro als CO2-Abgaben und rund 130 Euro für die Netzentgelte. Für ein Mehrparteienhaus mit 12 Mietparteien wären das rund 3.300 Euro/Jahr. Die neuen Regeln sollen vor allem Mieter vor stark steigenden Energiekosten schützen. „Die Beispielrechnung macht deutlich: Mieter werden geschützt, weil Vermieter einen Teil der höheren Energiepreise mittragen müssen“, sagt Sandra Duy, Expertin für energetische Sanierung bei „Finanztip“.

Das steckt hinter dem Biogas-Anteil

Das GModG (§ 43 des GModG) sieht vor, dass der Bioanteil an fossilen Brennstoffen schrittweise steigt. Dieses wird „Bio-Treppe“ genannt. Sie legt fest, dass neue Gasheizungen ab 2029 einen zunehmend höheren Anteil biogener Brennstoffe nutzen müssen. Eigentümer sind verpflichtet, ab dem 1. Januar 2029 einen Liefervertrag abzuschließen, der eine definierte Beimischung von Biomethan garantiert. Die vorgeschriebenen Anteile steigen stufenweise von 10 Prozent ab 2029 über 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 bis zu 60 Prozent ab 2040. Biomethan ist ein erneuerbarer Energieträger, der chemisch identisch mit Erdgas ist, jedoch aus Abfällen und nachwachsenden Reststoffen gewonnen wird. Die Beimischung dient der Reduktion fossiler Gasanteile. Wasserstoff wird in der Praxis vorerst nicht berücksichtigt. Für Ölheizungen gelten ähnliche Vorgaben, die auf Bioheizöl basieren.

Gleichzeitig warnt die Verbraucherschutzorganisation jedoch vor möglichen Fehlanreizen. Denn neue Gas- und Ölheizungen könnten für Vermieter zunächst weiterhin attraktiv bleiben – vor allem wegen niedrigerer Anschaffungskosten im Vergleich zu klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen.

Langfristig könnten fossile Heizungen jedoch deutlich teurer werden. Hintergrund sind steigende CO2-Preise, höhere Netzentgelte und wachsende Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Ab 2029 soll schrittweise mehr Biogas beigemischt werden. Ab 2040 soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei 60 Prozent liegen.

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Die Änderungen sollen nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2026 gelten. Das Bundeskabinett hatte die Reform am 13. Mai beschlossen.

Hintergrund zur Beispielrechnung

Für die Berechnung ist „Finanztip“ von einer durchschnittlichen Mietwohnung mit einem jährlichen Gasverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) ausgegangen. Als Gaspreis wurde der aktuelle Preis vom 6. Mai 2026 verwendet. Bei reinem Erdgas ergeben sich daraus rund 1.150 Euro/Jahr. Mit dem künftig vorgeschriebenen Biogas-Anteil von 15 Prozent steigen die jährlichen Heizkosten laut „Finanztip“ auf etwa 1.300 Euro. In den Gesamtkosten enthalten sind die aktuellen CO2-Abgaben von rund 140 Euro sowie Netzentgelte für das Gasnetz. Sollten CO2-Preise, Netzentgelte oder die vorgeschriebenen Bioanteile künftig weiter steigen, könnten fossile Heizungen deutlich teurer werden.

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