„Ich gehe davon aus, dass Veranstalter sich wegen der besonderen Lage kulant zeigen werden. Aber sie verbrennen gerade auch sehr viel Geld“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum mit Blick auf Rückholaktionen und viele Reiseabsagen infolge des Iran-Kriegs.
„Es kann schon sein, dass in ein paar Monaten, wenn der Stress etwas vorbei ist und Urlauber diese Ansprüche geltend machen, vielleicht ein anderer Wind weht“, sagt sie mit Blick auf Reisemängel. Deshalb sei es gut, wenn man Mängel dokumentiert habe: An Tag X war der Pool zu, an Tag Y gab es nur Lunchpakete. Und noch besser sei es eben, wenn man das trotz aller Nöte und Sorgen dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung zeitnah mitgeteilt habe.
Wer nach der Rückkehr Teile des Reisepreises mindern möchte, sollte das schriftlich gegenüber dem Veranstalter einfordern – zum Beispiel per E-Mail. Dabei sollte man sich seine Rechte vorbehalten und auch bei einer Ablehnung hartnäckig bleiben. Denn die Ansprüche in solchen Fällen verjähren erst nach zwei Jahren. Der ADAC stellt ein Musterschreiben zur Anzeige von Reisemängeln auf seiner Website zum Download bereit.
Dort findet sich außerdem ebenfalls eine Tabelle mit beispielhaften Minderungsquoten für verschiedene Mängel.












