Erhalten Sie Kindergeld, wird dieses auf den Unterhaltsbedarf angerechnet: bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang. Zum 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind. Ein vierjähriges Kind zum Beispiel hat in der ersten Einkommensstufe grundsätzlich Anspruch auf 486 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen, also 129,50 Euro. Der Unterhaltspflichtige muss also nur noch 356,50 Euro zahlen (486 Euro – 129,50 Euro).
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