Wie definiert man Antisemitismus? Und was sollte der Gesetzgeber dagegen tun? Monatelang haben Union, SPD, FDP und Grüne über einen gemeinsamen Antrag verhandelt. Ihr Ergebnis stößt teils auf Kritik.
Nach langen strittigen Verhandlungen hat sich die Ampel-Koalition mit der Unionsfraktion auf den Text für einen gemeinsamen Antrag zur Ächtung und Bekämpfung von Antisemitismus geeinigt. In einer kurzen Mitteilung der Fraktionen heißt es, der Antrag solle bereits in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag eingebracht, beraten und abgestimmt werden. Er ist zwar nicht rechtsverbindlich, dürfte aber dennoch politische Wirkung entfalten. In dem Entwurf wird beispielsweise dazu aufgerufen, „Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen“, insbesondere im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht.
Die beteiligten Fraktionen halten in dem Antrag weiter fest: „In den vergangenen Monaten ist nicht zuletzt das erschreckende Ausmaß eines Antisemitismus deutlich geworden, der auf Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, in denen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, auch aufgrund islamistischer und antiisraelischer staatlicher Indoktrination, verbreitet sind.“
Gleichzeitig seien antisemitische Verschwörungstheorien sowie völkisches Denken auf dem Vormarsch. Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP kritisieren in dem Antrag außerdem einen „relativierenden Umgang und vermehrt israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus“.
Die Bundesregierung solle sich weiterhin „aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel“ einsetzen, heißt es in dem Text weiter. Die Regierung soll sich zudem gegenüber Ländern und Kommunen dafür einsetzen, dass sie bei Entscheidungen, etwa über die Förderung bestimmter Projekte, die sogenannte IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranziehen.
Die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in rechtlich verbindlichen Texten ist unter Wissenschaftlern allerdings umstritten. Die IHRA hält darin unter anderem fest, dass sich Erscheinungsformen von Antisemitismus „auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten“ können. Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Ländern vergleichbar sei, werde hingegen nicht als antisemitisch betrachtet.
Eine Gruppe von Juristen hatte im vergangenen Jahr in einem Brief an Bundestagsabgeordnete davor gewarnt, die Verwendung dieser Definition in einem Entschließungsantrag führe „auf verfassungs- wie völkerrechtlich höchst problematisches Terrain“. Auch sei die Arbeitsdefinition nie dazu gedacht gewesen, rechtliche Bindungswirkung zu erlangen.
Hochzufrieden mit dem nun von den Fraktionen vorgelegten Antrag zum Schutz jüdischen Lebens zeigte sich der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Er sagte: „Die klare und unbedingte Unterstützung für Israels Selbstverteidigung durch den Deutschen Bundestag trägt dazu bei, Irritationen zu korrigieren, die in den letzten Monaten aus Berlin gesendet wurden.“ Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte im Oktober gesagt, bei Exporten an Drittstaaten wie Israel werde jede Lieferung im Rahmen des humanitären, des europäischen und des internationalen Rechts geprüft.