Doppelte Staatsbürgerschaft
Nach Merz-Vorstoß: Union will Straftäter ausbürgern
10.01.2025 – 11:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Die CDU scheint sich einer umstrittenen Forderung ihres Spitzenkandidaten anzuschließen. Das geht aus einem parteiinternen Papier hervor.
Die CDU beabsichtigt, Straftätern mit Doppelstaatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen. Das geht aus einem CDU-Papier mit dem Titel „Für einen Politikwechsel bei der inneren Sicherheit“ hervor, über das der „Stern“ berichtet.
Laut dem Papier soll Menschen, die über zwei Pässe verfügen, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn diese schwere Straftaten begehen. „Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein“, heißt es in dem Papier, über das der Bundesvorstand am Wochenende abstimmen wird.
Zuvor hatte der Spitzenkandidat der Union, Friedrich Merz, in einem Interview mit der Welt am Sonntag den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftaten gefordert. Ziel sei es, Terroranschläge wie den in Magdeburg zu verhindern, erklärte er.
Merz hatte daraufhin viel Kritik geerntet. Dabei störten sich nicht nur Vertreter der anderer Parteien an den Aussagen des 69-Jährigen, auch der Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes, Marc Tenbieg, übte Kritik an der „populistische Rhetorik“. Im Gespräch mit dem Spiegel erklärte Tenbieg der Vorschlag sei „nicht nur rechtlich, sondern auch im Sinne eines geeinten Europas mehr als fragwürdig“. „Statt Ressentiments zu befeuern, braucht es eine sachliche Diskussion, die den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Stabilität stärkt“, so Tenbieg weiter.
Tatsächlich ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nach deutschem Recht nur unter sehr speziellen Umständen möglich. Um dies zu ändern, müsste sowohl das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Grundgesetz geändert werden, wofür es einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag bedürfe. Mehr zu den rechtlichen Voraussetzungen lesen Sie hier.
Rund drei Millionen Menschen besitzen in Deutschland neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. 70 Prozent dieser Menschen besitzen neben dem deutschen noch den Pass eines anderen Landes der Europäischen Union.