
„Projekt gescheitert“
Motorrad-Führerschein B196 unter scharfem Beschuss
26.11.2025 – 13:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Viele Unfälle, viel Kritik: Der Führerschein B196 gerät ins Zwielicht. Warum die Gegner protestieren – und welche entscheidende Frage noch offen ist.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) schlägt Alarm: Aufgrund neuer Unfallzahlen soll die Regelung B196 wieder abgeschafft werden. Die seit 2020 bestehende Zusatzregelung erlaubt es Autofahrern, nach wenigen Unterrichtseinheiten und ohne praktische Prüfung Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum zu fahren. Mehr als 300.000 Menschen haben davon Gebrauch gemacht. Offenbar mit Folgen.
Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind die Unfälle mit diesen Maschinen seit Einführung der Regelung um 59 Prozent gestiegen. Für DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann ist das ein klares Signal: „Die Klasse B196 in der jetzigen Form muss abgeschafft werden.“ Das Projekt sei „im Sinne der Verkehrssicherheit gescheitert“. Ein Wochenendkurs reiche nicht aus, um Autofahrer ausreichend auf zwei Rädern zu schulen.
Der Industrieverband Motorrad Deutschland (IVM) widerspricht. Die höheren Unfallzahlen seien angesichts von knapp 300.000 neuen B196-Inhabern schlicht erwartbar. Andere Stimmen ergänzen: Ob der Unfallanstieg proportional zur gewachsenen Zahl von Leichtkrafträdern ist, lasse sich anhand der BASt-Zahlen nicht erkennen.
Die B196-Regelung richtet sich an Autofahrer ab 25 Jahren, die seit mindestens fünf Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen. Nach nur neun Unterrichtseinheiten dürfen sie 125er-Maschinen fahren – ganz ohne Fahrprüfung. Die Verkehrswacht hält das für gefährlich, denn Motorräder haben eine über zwanzigmal höhere Unfallwahrscheinlichkeit als Pkw, und ihre Fahrer erleiden oft schwere Verletzungen.
Ob der Gesetzgeber die Führerscheinklasse tatsächlich abschafft, ist offen. Eine Änderung müsste den regulären legislativen Prozess durchlaufen. Das ist zeitaufwendig. Sicher ist nur: Die Debatte über B196 hat gerade erst begonnen.











