Nach Urteil wegen Hitlergruß
Überraschende Wende im Gerichtsprozess um Melanie Müller
16.03.2026 – 21:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Schlagersängerin wollte gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes ankämpfen. Nun teilt Melanie Müller eine andere Entscheidung mit.
Im Januar hatte Melanie Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Die frühere RTL-Dschungelkönigin wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verurteilt. Das Landgericht Leipzig war überzeugt: Die Angeklagte hat am Ende eines Konzertes mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß nach oben gestreckt.
Die Schlagersängerin wies die Vorwürfe vehement zurück. „Trotz enormer Kosten aus diesem Rechtsstreit habe ich mich entschieden, gegen dieses für mich eher politisch motivierte Urteil vorzugehen“, schrieb Melanie Müller bei Instagram und übte Kritik an der juristischen Arbeit in dem Fall. Sie forderte „einen fairen Prozess“ und einen „neutralen und unpolitischen Blick auf die Sache“.
Nun die überraschende Wende: Die 37-Jährige wird doch nicht in Revision gehen. In einem am Montag auf ihrer Instagram-Seite veröffentlichten Statement teilte Melanie Müller mit, sie habe sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ dazu entschieden, den Rechtsweg nicht weiterzuverfolgen.
Sie weise die gegen sie erhobenen Anschuldigungen weiterhin entschieden zurück und sei davon überzeugt, „dass in dem Verfahren viele Aspekte nicht objektiv bewertet wurden“, betonte die zweifache Mutter. Doch: „Manchmal bedeutet Verantwortung, nicht den Kampf zu Ende zu führen – sondern seine Familie zu schützen“, fügte sie als Erklärung für diese Entscheidung hinzu.
In den vergangenen Monaten sei starker Druck auf ihr privates Umfeld und vor allem auf ihre Kinder ausgeübt worden. Eine massive Belastung, die sie nicht länger tragen wolle. Zwar entspreche es nicht ihrem persönlichen Kampfgeist, aber „als Mutter gibt es für mich eine klare Priorität: den Schutz meiner Kinder“, machte Melanie Müller deutlich.
Das sei keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen, stellte sie gleichzeitig klar. „Ich bleibe bei meiner Darstellung der Ereignisse und distanziere mich weiterhin klar von jeglicher extremistischen Ideologien“, so die Ballermannsängerin. Sie wolle sich nun auf ihre achtjährige Tochter Mia Rose und den zwei Jahre jüngeren Matty konzentrieren.
Damit wird das Urteil vom 12. Januar 2026 gegen Melanie Müller rechtskräftig. Das Landgericht Leipzig hatte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 3.500 Euro verhängt. Zuerst waren es noch 160 Tagessätze à 500 Euro (80.000 Euro) gewesen. In zweiter Instanz war die Höhe dann geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Melanie Müllers deutlich niedriger eingestuft hatte.
Die Sängerin hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.












